Der Krankenhaus-Report der AOK in der öffentlichen Diskussion

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Anfang dieser Woche legte die AOK-Gesundheitskasse alarmierende Zahlen auf den Tisch. Rund 18.800 Menschen sterben jährlich in deutschen Krankenhäusern durch Behandlungsfehler. Insgesamt komme es in 188.000 Fällen zu Behandlungsfehlern. Damit ist 1 Prozent der 18,8 Millionen Behandlungen jährlich betroffen und kann eine Arzthaftung begründen. Die Zahlen basieren auf einer Studie des Aktionsbündnisses Patientensicherheit aus dem Jahre 2007.

Die mit den Ergebnissen konfrontierten Krankenhäuser bemängelten vor allem, dass die Ergebnisse bereits veraltet seien. So sei die Qualität und Sicherheit ständig verbessert worden.

Rechtsanwalt Oliver Klaus wurde seitens des Darmstädter Echo als Fachanwalt für Medizinrecht ebenfalls zu dem Ergebnis der Studie als ausgewiesener Experte befragt. Der Artikel kann zeitlich begrenzt unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.echo-online.de/region/suedhessen/Kliniken-in-Suedhessen-sehen-AOK-Studie-ueber-Behandlungsfehler-skeptisch;art24719,4661192

Tatsächlich kann ein Anstieg bei den ärztlichen Behandlungsfehlern in der anwaltlichen Praxis verzeichnet werden. Unklar ist jedoch, ob dies an einem tatsächlichen Anstieg liegt oder in der Bereitschaft der Patienten, sich gegen vermeintliche Behandlungsfehler zur Wehr zu setzen.

Wir empfehlen unseren Mandanten, sich bei einem begründeten Verdacht auf Ärztepfusch an einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden.

Die Kanzlei Ostheim & Klaus Rechtsanwälte PartmbB ist spezialisiert im Arzthaftungsrecht tätig und vertritt ausschließlich Patienten.

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Wir geben Ihnen hierzu gerne - auch telefonisch - eine erste Auskunft. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und falls erforderlich vor Gericht.

Ihre Experten im Arzthaftungsrecht in Darmstadt, Mannheim, Hanau, Offenbach/Frankfurt und Bensheim:

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