Der Sanierungsmoderator hilft

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Seit 2021 gibt es ein neues "Instrument" zur Restrukturierung - die "Sanierungsmoderation".
Was ist eine Sanierungsmoderation, wie ist der Ablauf und welche Chancen bietet sie ?

Fragen und Antworten: 

1. Wo ist die Sanierungsmoderation geregelt?
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist Anfang 2021 in Kraft getreten. Es enhält als Kern das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG). 

2. Was ist eine Sanierungsmoderation?
Das StaRUG bietet die Möglichkeit einer Sanierungsmoderation, bei der eine Sanierungsverhandlungen durch einen neutralen Dritten - den Sanierungsmoderator- moderiert wird.
Der Sanierungsmoderator ist eine unabhängige natürliche Person, die nach dem Gesetz geeignet, insbesondere geschäftskundig ist.
Das Ziel der Sanierungsmoderation ist das Zustandekommen eines Sanierungsvergleichs.

3. Wie startet eine Sanierungsmoderation?
Die Sanierungsmoderation erfordert einen zulässigen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, Abteilung Restrukturierung unter Angabe des Gegenstandes des Unternehmens, der Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, der vorliegenden Schwierigkeiten und des vorhandenenen Vermögens und der Schulden (Vermögens- und Gläubigerverzeichnis). Eine Zahlungsunfähigkeit darf allerdings noch nicht vorliegen. Nach Eingang des zulässigen Antrags beim Gericht fordert dieses einen Vorschuss an und bestellt dann einen Sanierungsmoderator für bis zu drei Monate- wenn die Gäubiger später zustimmen, auch mit Verlängerungsmöglichkeit. 

4. Wie läuft die Sanierungsmoderation ab?
Wie der Sanierungsmoderator die Sanierungsmoderation durchführt, bleibt ihm belassen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Moderation. Der Sanierungsmoderator soll zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern vermitteln und beim Finden einer Lösung behilflich sein.
Er kann dadurch den entscheidenden Beitrag zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten leisten. 

5. Was muss ein Sanierungsmoderator können?
Ein guter Sanierungsmoderator sollte im Insolvenz- und Sanierungsbereich qualifiziert sein - eine Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht ist sinnvoll und m.E. notwendig. Er sollte ferner eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absolviert haben. Natürlich gibt es auch professionelle Verhandler und Moderierer, die sich die Techniken im Berufsleben ohne separate Ausbildung angeeignet haben. Die ausgebildeten Mediatoren/ Moderatoren haben Techniken erlernt, wie Konflikte mit System geklärt und bewältigt werden können.
Der Verfasser des Beitrags wurde an der Dresden International University zum Wirtschaftsmediator ausgebildet und wendet oft das sachgerechte Verhandeln nach Harvard Konzept, die ergebnisfokussierte Klärung oder sein System nach der 1-3-5 Methode an. Viele Konflikte lassen sich mit System in relativ kurzer Zeit klären.

6. Wer überwacht den Sanierungsmoderator?
Der Sanierungsmoderator darf nicht tun was er will, ohne dafür auch Rechenschaft ablegen zu müssen.

Er steht vielmehr unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts und muss diesem jeden Monat einen Bericht erstatten über:

-Art und Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten,

-den Kreis der in die Verhandlungen einbezogenen Gläubiger ua.

-Gegenstand der Verhandlungen und eine

-Einschätzungen zum Fortgang der Gespräche und zum Verhandlungsziel.

7. Was sind die Vorteile einer Sanierungsmoderation?
-Wenn vorangegangene Verhandlungen festgefahren sind, erhöhen sich oft die Chancen, wenn ein neutraler Moderator bestellt wird.

-Unterstützung durch den einen fachkundigen Sanierungsmoderator

-Der Sanierungsvergleich kann vom Restrukturierungsgericht bestätigt werden, wenn das Sanierungskonzept aus dessen Sicht schlüssig ist

-Der Sanierungsvergleich ist anfechtungssicher

-Der Sanierungsvergleich führt nicht zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn

8. Was kostet eine Sanierungsmoderation?
Die Kosten des Sanierungsmoderators sind durch Gesetz vorgegeben- es richtet sich nach einem Stundensatz mal Anzahl der voraussichtlichen Stunden. Das Gericht selbst berechnet anfänglich Gerichtskosten in Höhe von 500 Euro. Der Stundensatz des Sanierungsmoderators wird vom Gericht bestimmt und liegt zwischen 250 und 350 Euro/ Stunde- je nach Verfügbarkeit eines Sanierungsmoderators und dessen Qualifikation.

9. Was ist das Fazit?
Die Sanierungsmoderation ist ein neues Werkzeug der Sanierung außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Es ist nicht öffentlich und bietet die Chance auf einen schnellen Abschluss eines Vergleichs, der nicht anfechtbar ist und Sicherheit für beiden Pareien bietet. Ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht und Wirtschaftsmediator ist gut geeignet als Sanierungsmoderator.



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