Der Täter-Opfer-Ausgleich: Sinnvolle Konfliktbewältigung zwischen Täter und Opfer?

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Eine Straftat muss nicht zwingend zu einem Gerichtsverfahren. Seit 1980 ist es gemäß § 46a StGB auch möglich, dass der Konflikt zwischen Täter und Opfer außergerichtlich durch einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) geschlichtet wird.

  1. Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich und wann wird er angewendet?

Bei einem TOA soll in einem  Verfahren mit Hilfe einer neutralen Person eine Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer erreicht werden. Dabei geht es darum, den materiellen und immateriellen Schaden des Opfers zu ersetzen.

Genaue Regelungen zu der Wiedergutmachung gibt es nicht. Grundsätzlich kann über alles verhandelt werden, was dem Opfer guttut.

Außerdem soll durch das Zusammensetzen von Täter und Opfer zu einer Aussöhnung führen und die Tat gemeinsam aufgearbeitet werden.

Die einzige Voraussetzung für einen TOA ist die freiwillige Teilnahme beider. Das Opfer muss bereit sein, den Täter persönlich zu treffen, über die Tat zu sprechen und über eine Entschädigung zu verhandeln. Nimmt der Täter an einem TOA teil, erkennt er gleichzeitig seine Schuld an. Streitet ein Beschuldiger die Tat ab, kann kein TOA stattfinden.

  1. Ablauf des TOA

Gemäß §155a StPO soll das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens prüfen, ob ein Ausgleich zwischen Beschuldigten und Opfer erreicht werden kann.

Auch das Opfer oder der Beschuldigte können einen TOA anregen. Zudem kann der Vorschlag für einen Ausgleich auch von deren Anwälten oder Vertretern kommen.

Stimmen Täter und Opfer einem TOA zu, wird eine neutrale Person beauftragt, diesen durchzuführen. Oft handelt es sich dabei um einen Sozialpädagogen mit Mediatoren Ausbildung.

Oftmals führt der Mediator zuerst Einzelgespräche, damit er sich ein Bild von beiden Seiten machen kann.

Dann kommt es zu einem persönlichen Gespräch zwischen Täter und Opfer. Dabei wird sowohl über die Tat, als auch deren Auswirkungen gesprochen. Außerdem wird über eine Wiedergutmachung verhandelt.

Führt dieses Gespräch zu keiner Einigung, können auch mehrere Termine stattfinden.

  1. Vorteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs

Ein persönliches Gespräch zwischen Beschuldigten und Gschädigten hat viele Vorteile. Der Täter kann sich persönlich entschuldigen und dadurch sein Gewissen erleichtern. Außerdem kann er die Tat persönlich wieder gut machen.

Dadurch hat der Geschädigte die Möglichkeit, das Tatgeschehen zu verarbeiten und seine Emotionen mitzuteilen. Zudem braucht es kein langwieriges Gerichtsverfahren, es kommt es schnell und unkompliziert zu einem Schadensausgleich.

Für das Gericht entstehen zudem weniger Aufwendungen und Kosten.

Wir vertreten Beschuldigte in Strafverfahren bundesweit.



                      


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