Der Weihnachtsbaum brennt đđ„ â Wer zahlt, wenn die Wohnung abbrennt?
- 2 Minuten Lesezeit
Ein brennender Weihnachtsbaum ist einer der hĂ€ufigsten SchadensfĂ€lle in der Weihnachtszeit. Kerzen, elektrische Lichterketten oder ein trockener Baum können schnell zu einem Wohnungsbrand fĂŒhren. Doch wer kommt fĂŒr den Schaden auf, wenn das Wohnzimmer oder gar die ganze Wohnung abbrennt? Hier erfahren Sie, welche Versicherungen in Frage kommen und worauf Sie achten mĂŒssen.
Welche Versicherungen kommen fĂŒr den Schaden auf? đ
1ïžâŁ Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt SchÀden an Ihrem persönlichen Eigentum ab, z. B. Möbel, Kleidung oder ElektrogerÀte, die durch den Brand zerstört wurden. Wichtig: Der Schaden muss durch Feuer, Rauch oder Löschwasser entstanden sein.
đĄ Tipp: PrĂŒfen Sie, ob Ihre Versicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert ersetzt.
2ïžâŁ WohngebĂ€udeversicherung
Ist die Wohnung Teil eines GebĂ€udes, ĂŒbernimmt die WohngebĂ€udeversicherung des EigentĂŒmers SchĂ€den an den festen Bestandteilen wie WĂ€nden, Fenstern oder TĂŒren. Diese Versicherung ist vor allem fĂŒr Vermieter und Hausbesitzer wichtig.
đ„ Achtung: Die Ursache des Feuers sollte genau dokumentiert werden, um Probleme bei der Regulierung zu vermeiden.
3ïžâŁ Haftpflichtversicherung
Hat ein brennender Weihnachtsbaum bei Dritten einen Schaden verursacht â z. B. die Nachbarwohnung beschĂ€digt â greift Ihre private Haftpflichtversicherung.
â ïž Wichtig: Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Sie nicht grob fahrlĂ€ssig gehandelt haben (z. B. Kerzen unbeaufsichtigt gelassen).
Was gilt bei grober FahrlĂ€ssigkeit? đ€
Die meisten Versicherungen schlieĂen SchĂ€den aus, die durch grobe FahrlĂ€ssigkeit entstehen. Grob fahrlĂ€ssig handelt, wer z. B.
- Kerzen anzĂŒndet und den Raum verlĂ€sst,
- eine stark trockene Tanne mit echten Kerzen dekoriert oder
- defekte Lichterketten verwendet.
Einige neuere Versicherungspolicen beinhalten jedoch einen Verzicht auf den Einwand grober FahrlĂ€ssigkeit. PrĂŒfen Sie Ihre Vertragsbedingungen!
Wie gehen Sie im Schadensfall vor? đš
1ïžâŁ Feuerwehr alarmieren: Bei einem Brand immer sofort die Feuerwehr rufen (Notruf: 112).
2ïžâŁ Schadensdokumentation: Fotografieren Sie die SchĂ€den und notieren Sie den Ablauf des Vorfalls.
3ïžâŁ Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung, am besten schriftlich.
Fazit đŻ
Ein brennender Weihnachtsbaum kann hohe SchĂ€den verursachen. Hausrat-, WohngebĂ€ude- und Haftpflichtversicherungen bieten Schutz, aber nur, wenn keine grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegt. ĂberprĂŒfen Sie rechtzeitig Ihre Policen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Artikel teilen: