Deregulierung des Kapitalmarktes durch die EU-Prospekt-VO

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Am 21. Juli 2019 trat die neue EU-Prospektverordnung in Kraft. So sollen unter anderem der Zugang zum Kapitalmarkt und digitale Crowdfunding-Finanzierungen erleichtert werden.

Ziele der EU-Prospekt-VO

Gleich mehrere Ziele sollen durch die neue Verordnung verwirklicht werden: Zum einen sollen Wertpapierprospekte kompakter und verbraucherfreundlicher gestaltet werden. So soll der Verbraucherschutz verbessert und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht werden.

Zweitens soll sich der Aufwand für Unternehmen bei der Prospekterstellung reduzieren. Dies geschieht zum einen durch die o. g. reduzierten Prospektanforderungen, aber auch durch höhere Schwellen für eine Prospektpflicht. So soll Unternehmen – insbesondere auch KMUs – der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.

Abschließend soll die Harmonisierung des Aufsichtsrechts und der Aufsichtspraxis die Europäische Kapitalmarktunion voranbringen. Daher kommt nun die unmittelbar wirkende EU-Prospekt-Verordnung, die nicht erst wie ihre Vorgängerin, die EU-Prospektrichtlinie, von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Förderung der Crowdfunding-Finanzierung

Auch digitale Finanzierungsmöglichkeiten sollen durch die neue Verordnung erleichtert werden. Bisher war es Unternehmen möglich, Wertpapiere im Wege des Crowdfunding ohne Prospekt bei einem Emissionsvolumen von bis zu maximal 2,5 Millionen Euro in den Verkehr zu bringen. Dieses Volumen wird aus bis zu 6 Millionen Euro erhöht.

Auch Anleger profitieren von einer Erhöhung ihres maximalen Investitionsvolumens. Durften sie bisher nur bis zu 10.000 Euro investieren, erhöht sich diese Grenze auf 25.000 Euro. Maßgeblich ist das Zweifache des durchschnittlichen Nettogehalts des einzelnen Anlegers.

Ausnahmen

Jede Kapitalmarktderegulierung ist ein Balanceakt zwischen notwendigem Anlegerschutz und der Förderung der Kapitalbeschaffung für Unternehmen. Deswegen zieht die EU-Prospekt-VO eine Grenze bei möglichen Interessensverpflichtungen von Emittenten und Vertrieb. Weisen das emittierende Unternehmen und die vertreibende Crowdfunding-Plattform Interessensverflechtungen auf, gelten die Prospekterleichterungen nicht. Verstöße können hohe Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Weiterhin ausgenommen von den Prospekterleichterungen bleiben GmbH-Anteile bei der erstmaligen Veräußerung im Wege des Crowdfunding. Das erschwert vor allem kleineren Unternehmen und Start-Ups, die oftmals als GmbH firmieren, weiterhin die Kapitalbeschaffung.

Einschätzung und Empfehlung

Die EU-Prospekt-VO sendet im digitalen Zeitalter das richtige Signal. Digitale Unternehmensfinanzierungen werden erleichtert, auch wenn nicht alle Unternehmen aufgrund der Ausnahmen im gleichen Maße profitieren werden.

Sollten Sie Fragen zu den Ausnahmen bezüglich der Interessensverpflichtungen oder der rechtssicheren Strukturierung der Finanzierung Ihrer GmbH haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir arbeiten mit Ihnen an einer Lösung.


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