Dezember 2020: Abmahnung der Samsung Electronics GmbH durch NOTOS Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Grenzbeschlagnahme / Zoll-Beschlagnahme

In der hier vorliegenden Abmahnung tritt Frau Rechtsanwältin Michaela Probst für die Samsung Electronics GmbH auf und nimmt auf eine Beschlagnahme von Waren bei einem deutschen Hauptzollamt Bezug, welche mit dem "Samsung"-Schriftzug bedruckt sind. Die Kollegin macht auf eine Verletzung der Unionsmarken Nr. 012082772 und 012082641 aufmerksam.

Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zustummung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten von ca. 3.000 EUR.

2. Was soll ich tun?

Bei derartigen Abmahnungen sollten Sie unter gar keinen Umständen versuchen selbst eine Lösung zu finden. Dies passiert überraschend häufig, etwa um Kosten zu sparen. 

Es erweist sich jedoch erfahrungsgemäß als wenig hilfreich, bei Rechtsanwälten anzurufen und dort zu versuchen, kostenlosen Rechtsrat einzuholen, da Ihnen die für Sie wichtigen Details vor einer Mandatierung nicht mitgeteilt werden, schon gar nicht kostenlos. Wird von Ihnen versucht, mit derart zusammengesammelten Erkenntnissen die Abmahnung selbst zu bearbeiten, werden oft kritische Fehler begangen, welche durch einen Rechtsanwalt später nicht mehr zu korrigieren sind. Dies ist insbesondere dann für Sie ärgerlich, wenn die Ausgangslage vielleicht noch durchaus aussichtsreich war.

Lassen Sie sich helfen - und zwar durch einen Spezialisten, idealerweise einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern schicken Sie mir Ihre Abmahnung zur Sichtung. Sie erhalten dann ein Angebot über eine rechtliche Beratung und Vertretung.

3. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Ole Damm

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz ständig auf diesem Gebiet fort. Ich bin seit mehr als 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet, darunter auch Fälle bis zum Bundesgerichtshof. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Gerne helfe ich mit einem Webcheck, Rechtsverstöße in Ihrem Onlineshop zu vermeiden. Und auf meiner Kanzleiseite finden Sie mehr als 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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