Die Fiktionsbescheinigung erklärt

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Es kommt regelmäßig vor, dass ein Ausländer eine Fiktionsbescheinigung erhält. Dies führt häufig zu Fragen und Unsicherheiten. Der folgende Beitrag erklärt, was eine Fiktionsbescheinigung ist, wann Sie diese erhalten, welche Arten von Fiktionsbescheinigungen es gibt und wie Sie aus der Fiktionsbescheinigung wieder rauskommen.

Der Grund, wieso Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, ist in der Regel folgender: Sie sind in Besitz eines Aufenthaltstitels und wollen diesen verlängern. Während der Bearbeitung der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels, würden Sie sich ohne eine Fiktionsbescheinigung nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten. § 81 Abs. 5 AufenthG enthält daher folgende Legaldefinition der Fiktionsbescheinigung: Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen. Die Fiktionsbescheinigung ist mithin kein eigenständiger Aufenthaltstitel, sondern eine Bescheinigung,  die belegt, dass Sie ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben, bis über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels final entschieden worden ist.

Andere Gründe für eine Fiktionsbescheinigung sind etwa, dass bei Ihrem Antrag bestimmte Dokumente fehlen oder gegen Sie ein Strafverfahren läuft und deshalb noch nicht über Ihren Antrag entschieden werden kann. 

Das Gesetz sieht unterschiedliche Arten von Fiktionsbescheinigungen vor:

  • Duldungsfiktion gemäß § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG: Der Ausländer hat die Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu spät beantragt. In diesem Fall fällt er in den Status nach § 60a AufenthG.
  • Fortbestandsfiktion gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG: Der Antrag auf Verlängerung wurde rechtzeitig gestellt. Der bisherige Aufenthaltstitel gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
  • Erlaubnisfiktion gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG: Die Erlaubnisfiktion gilt für Ausländer, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, keinen Aufenthaltstitel besitzen, aber einen solchen beantragen. Für diese Personen gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels als erlaubt. 

Wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, gilt es, schnell aus dieser Situation herauszukommen, da die Gefahr besteht, dass Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland verlieren. Am besten ist es, wenn Sie schnellstmöglich rausfinden, was der Grund ist, wieso Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben. Sobald Ihnen dieser bekannt ist, sollten Sie umgehend handeln, also etwa fehlende Dokumente nachreichen. Gerade wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, geht dies nicht mit einer Fiktionsbescheinigung, da diese wie gesagt keinen Aufenthaltstitel darstellt. Sie müssen mithin erst Ihren Aufenthaltstitel erlangen.

Wenn Sie Unterstützung rund um Ihre aufenthaltsrechtliche Situation benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren. Meine Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von ausländerrechtlichen Mandanten bearbeitet.


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