Die Nutzung von WM-Marken - Ein markenrechtliches Eigentor?

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Die vieldiskutierte Winter-WM in Katar ist in vollem Gange. Der Werbung kommt im Umfeld dieses Großereignisses große Bedeutung zu. Und auch markenrechtlich ist die WM ein Großereignis.

Ist die WM als Marke geschützt?

Die FIFA hat als Veranstalter der Fussball-WM diverse Marken im Zusammenhang mit der WM in Katar für sich geschützt, u.a. "FIFA World Cup Qatar 2022”, “FIFA Fußball-Weltmeisterschaft”, “WORLD CUP” sowie den Slogan “Now is all”.

Grundsätzlich dürfen nur offizielle Partner, Sponsoren oder Lizenznehmer mit diesen Marken werben. Entsprechende Richtlinien hat die FIFA ebenfalls herausgegeben. Diese und ein Überblick über die für die FIFA eingetragenen Marken sind auf der Webseite der FIFA zu finden: https://www.fifa.com/de/about-fifa/commercial/fifa-marketing/brand-protection

Es ist darauf zu achten, dass die Rechte der FIFA nicht verletzt werden. Die für die FIFA geschützten Zeichen sollten nur verwendet werden, wenn ein Nutzungsrecht besteht.

Was kann trotzdem genutzt werden?

Was aber, wenn man keine Lizenz der FIFA zur Nutzung erworben hat? 

Dann ist eine Verwendung von WM-Begriffen unter Umständen trotzdem möglich: Zulässig ist nämlich eine rein beschreibende Verwendung von Hinweisen auf die WM, zum Beispiel "Weltmeister-Brötchen", "Fussball in Katar" oder "Weltmeister-Fan-Bier". 

Eigentore vermeiden!

Da die FIFA ihre Rechte erfahrungsgemäß sehr rigoros durchsetzt, sollte eine Verwendung von WM-Begriffen insbesondere zu Zeiten der WM genau geprüft werden. Sonst droht die Werbung ein Eigentor zu werden.

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