Die Rechte von Geschädigten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall
- 3 Minuten Lesezeit
Ein Verkehrsunfall ist ein unangenehmes Erlebnis, das oft mit erheblichen physischen, emotionalen und finanziellen Belastungen verbunden ist. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um die nötige Entschädigung und Unterstützung zu erhalten. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die wesentlichen Rechte, die Geschädigte in einem solchen Fall haben.
Schadensersatzansprüche
Ein zentrales Recht eines unverschuldeten Unfallopfers ist der Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst verschiedene Bereiche:
- Sachschaden: Die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs oder im Falle eines Totalschadens der Wiederbeschaffungswert.
- Mietwagen: Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit oder bis zur Ersatzbeschaffung.
- Nutzungsausfallentschädigung: Wird kein Mietwagen in Anspruch genommen, besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung von Tagespauschalen für den Ausfallzeitraum.
- Wertminderung: Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeugs, selbst nach einer vollständigen Reparatur.
- Gutachterkosten: Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet.
- Abschleppkosten: Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs vom Unfallort.
- Anwaltskosten: Die Kosten des von Ihnen zu beauftragenden Rechtsanwaltes trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Personenschäden
Bei Personenschäden haben Geschädigte Anspruch auf:
- Schmerzensgeld: Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schmerzen.
- Heilbehandlungskosten: Erstattung aller Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und notwendige Therapien.
- Verdienstausfall: Ersatz für entgangenes Einkommen während der Genesungszeit.
- Haushaltshilfekosten: Kosten für notwendige Hilfe im Haushalt, wenn der Geschädigte aufgrund der Verletzungen nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen.
Nutzungsausfall
Kann das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden und wird kein Mietwagen in Anspruch genommen, steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese richtet sich nach der Dauer der Reparatur und der Art des Fahrzeugs.
Anwaltskosten
In Deutschland hat der Geschädigte das Recht, einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche einzuschalten. Die Kosten für den Anwalt müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden, sofern der Geschädigte keine Schuld am Unfall trägt.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, der die Interessen des Geschädigten vertritt, nimmt dem Unfallgeschädigten nicht nur lästige Korrespondenz ab, sondern führt auch dazu, dass der Schaden in bestmöglich ausgeglichen wird.
Schadensregulierung und Kommunikation mit der Versicherung
Die Abwicklung der Schadensregulierung erfolgt in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Geschädigte hat das Recht auf eine zügige und faire Schadensregulierung. Hierbei ist es oft hilfreich, alle relevanten Dokumente und Beweise wie Unfallbericht, Polizeiprotokoll, Gutachten und Quittungen über entstandene Kosten vorzulegen.
Häufig nehmen Versicherungsunternehmen Kürzungen anhand sogegannter „Prüfgutachten“ vor. Diese Kürzungen sind nicht immer berechtigt. Deshalb ist es sinnvoll, so früh wie möglich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kann Ihnen Arbeit abnehmen und Ärger ersparen.
Unfallmeldung und Dokumentation
Es ist wichtig, den Unfall der eigenen Versicherung zu melden, auch wenn man nicht der Verursacher ist. Eine umfassende Dokumentation des Unfalls, inklusive Fotos und / oder Videos vom Unfallort (am besten in „Unfallendstellung“, also bevor die Fahrzeuge bewegt werden) und den Schäden, sowie die Kontaktdaten von Zeugen, kann die Schadensregulierung erheblich erleichtern.
Fazit
Die Rechte von Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind in Deutschland gut geschützt. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und durchzusetzen, um eine angemessene Entschädigung für erlittene Schäden und Verluste zu erhalten. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, die eigenen Ansprüche vollständig und korrekt geltend zu machen und möglichen Komplikationen vorzubeugen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur allgemeine Informationen zusammenfasst und eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.
Für eine kompetente Beratung steht Ihnen Rechtsanwalt Nicolas Gotzen zur Verfügung. Der Kontakt kann entweder in den Kanzleiräumen in Saarlouis, je nach Entfernung bei Ihnen zu Hause oder auch telefonisch bzw. per Videokonferenz erfolgen. Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit und im europäischen Ausland.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung:
CNG Gotzen Rechtsanwälte
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis
Tel: +49 (0) 68 31 / 4 20 44
E-Mail: mail[at]cng-gotzen.de
Web: www.cng-gotzen.de
Artikel teilen: