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Die Rente - immer wieder ein Thema

  • 2 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion

Änderungen im Rentensystem - das sollten Sie beachten

Seit den Worten "Die Renten sind sicher!" haben sich zum Thema Renten immer wieder wesentliche Veränderungen ergeben. Ein entscheidender Schritt war 2002 die Einführung der Riester- und Rürup-Renten als staatlich geförderte Privatrentenmodelle. Über die jüngsten Neuerungen rund um die Rente informiert Sie der aktuelle Rechtstipp von anwalt.de.

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Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts

Nachdem inzwischen auch Betriebsrenten dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag unterliegen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun auch die Übertragung des Pflegeversicherungsbeitrages zu Lasten der Rentner für verfassungsgemäß erklärt (Az.: B 12 RJ 2/05 R). Seit 2004 wird der Beitrag nicht mehr zur Hälfte von den Rentenversicherungsträgern übernommen, sondern muss zu 100% von den Rentnern selbst gezahlt werden. Der Klage von Betroffenen, die sich auf eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts berufen hatten, gab das BSG nicht statt. Die Entlastung der Rententräger diene dem legitimen Zweck der Arbeitsmarktbelebung während die Mehrbelastung der Rentner mit monatlich durchschnittlich 9,99 € (bzw. 8,79 € im Osten) verhältnismäßig sei. Zumal sehr niedrige Renten oder die Altersgrundsicherung nicht betroffen wären. Wer hier als Rentner auf Entlastung gehofft hatte, wird nun enttäuscht.

Rentenbeiträge steigen 2007

Der Anstieg des Rentenbeitrags von aktuell 19,5% auf 19,9% zum Jahresanfang 2007 ist bereits beschlossen. Mit der Erhöhung sollen die Rentenkassen aus ihrer prekären finanziellen Lage befreit werden. Wie dramatisch diese ist, zeigt die Tatsache, dassin diesem Jahr erstmals ein Zuschuss von 800 Mio. € an Bundesmitteln vorzeitig überwiesen werden musste, um die Auszahlung der Renten zu gewährleisten. Im Gegenzug sollen dafür die Beiträge längerfristig stabil bleiben und bis 2020 die gesetzlich festgeschriebenen Ziele von 20% und bis 2030 von 22% nicht überschreiten.

Höheres Renteneintrittsalter beschlossen

Als weitere Maßnahme wurde kürzlich die längere Lebensarbeitszeit beschlossen. Ab 2012 bis 2029 wird schrittweise das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Ausgenommen sind Versicherte, die schon vorher eine Leistungszeit von 45 Jahren nachweisen können. Von Ausnahmeregelungen profitieren zudem Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben, ältere Erwerbsgeminderte und Schwerbehinderte.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Neben der steigenden Belastung für die gesetzliche Rente müssen Versicherte noch mehr als bisher auf private Vorsorge setzen. Frauen sind hier besonders benachteiligt, weil sie im Durchschnitt niedrigere Gehälter beziehen, aufgrund von Erziehungszeiten weniger Erwerbsjahre nachweisen können und überdurchschnittlich oft in Teilzeitmodellen arbeiten. Sie haben somit geringere Rentenansprüche und zugleich weniger Mittel zur privaten Altersvorsorge.

Alternativen zur gesetzlichen Rente

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Arbeitslose, geringfügig Beschäftige oder Beamte haben bei Abschluss einer zertifizierten Riester-Rente Anspruch auf die staatliche Förderzulage mit zusätzlichen Steuervorteilen. Für Selbständige, denen die Riester-Rente nicht offen steht, bietet sich die ebenfalls staatlich über Steuervorteile geförderte „Rürup-Rente“ an. Sie genießt besonderen Pfändungsschutz und wird bei Arbeitnehmern im Fall von Arbeitslosigkeit nicht auf das Vermögen angerechnet.

Daneben lässt sich die eigene Altersvorsorge durch weitere Produkte aus dem Angebot der Versicherer und Banken, durch eigen genutzte Immobilien oder andere langfristig steigende Investitionen abrunden. Bei Unsicherheit über den eigenen Versorgungsstand und zur Planung sollte man sich etwa von spezialisierten Rechtsanwälten fachkundig und unabhängig beraten lassen.

Aktueller Hinweis: Viele Riester-Berechtigte müssen noch bis zum 31.12.2006 den Zulagenantrag für das abgelaufene Jahr 2004 nachholen, um nicht die staatliche Förderung für 2004 endgültig zu verlieren.

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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