Die Verteidigung gegen den Vorwurf des Besitzes und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie

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Seit der letzten Gesetzesänderung im Jahre 2021 ist Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften als Verbrechen ausgestaltet. Die Strafandrohung mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist somit im Vergleich zur alten Rechtslage seit dem 01.07.2021 drastisch erhöht worden.

Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt worden sein, empfehlen wir Ihnen dringend einen versierten Strafverteidiger zu konsultieren. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob eine Verteidigung gegen den Vorwurf aus § 184b StGB wenig Aussicht auf Erfolg haben kann. Dem ist mitnichten so. Auch wenn auf den durch die Polizei im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten bzw. beschlagnahmten Datenträgern eindeutig kinderpornographisches oder jugendpornographisches Material zu finden ist, finden sich dennoch stets erfolgversprechende Verteidigungsansätze.

Wichtig ist, dass man sich als Beschuldigter in der Situation der Wohnungsdurchsuchung und auch danach weiterhin auf sein Recht zu Schweigen beruft und keine voreilige Aussage macht. Eine solche Aussage, oder auch nur eine unbedachte „Spontanäußerung“ würde die Verteidigung im  weiteren Verfahrensverlauf deutlich einschränken.

Die Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinder- und Jugendpornograhie sind sehr langwierig. Dies liegt an der in den letzten Jahren deutlich angestiegenen durchschnittlichen Datenmenge pro Fall. Die immer günstiger werdenden Datenträger, auf denen die inkriminierten Dateien gespeichert werden, sind hierfür ein Grund. Die Ermittlungstätigkeit der Polizei ist hierdurch zeitaufwändiger geworden. Die Auswertungen der Datenträger erfolgt durch entsprechende Spezialabteilungen, z.B. die Fachdienststelle für computerforensische Beweissicherung von IT-Anlagen. Dort wird die Sicherung mobiler Kommunikationsgeräte, oder anderer Datenträger und die Aufbereitung der so gesicherten Daten vorgenommen. Als Sicherungstool wird z.B. das Programm Cellebrite UFED seitens der Polizeibehörden verwendet und als Aufbereitungstool etwa Cellebrite Physical Analyser. Die Datensicherungen werden auf eine dienstliche Festplatte gespeichert, die vor der Datensicherung sicherheitsgelöscht werden müssen. Erst dann ist das Vorhandensein von Fremddaten und Datenresten ausgeschlossen. Das so erstellte Daten-Image wird dann mit einer speziellen Auswertungssoftware wie z.B. X-Ways-Forensics eingelesen und überprüft. Hierbei sollen sogenannte „Dubletten“, also mehrfach gespeicherte inkriminierte Dateien erkannt werden. Bis die sichergestellten Datenträger ausgewertet worden sind, vergehen nicht selten 2-3 Jahre! Dies wirkt zwar bei dem Betroffenen, der sehr lange auf eine Entscheidung in dem gegen ihn gerichteten Verfahren warten muss, belastend. Jedoch ermöglicht die lange Verfahrensdauer weitere Verteidigungsansätze.

Im Rahmen der späteren Anklageerhebung durch die jeweilige Staatsanwaltschaft werden doppelt oder gar mehrfach vorkommende inkriminierten Dateien gerne einmal „übersehen“. Hierdurch ergibt sich häufig ein unrealistisches Bild hinsichtlich der Menge an festgestellter Kinder– oder Jugendpornographie. Aber es gibt noch weitere Verteidigungsstrategien, auf die hier nicht im Einzelnen eingegangen werden soll.

In jedem Fall ist es schon nach einer Durchsuchung oder bei Erhalt eines Anhörungsbogens unmittelbar einen fachlich versierten Verteidiger zu konsultieren.

Rechtsanwalt Heimbürger, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Heimbürger HP Partner


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