Die wichtigsten Informationen zum Thema „Scheidung“

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Wann ist eine Scheidung möglich?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder zustimmen.

Falls einer der Ehegatten die Scheidung nach dem Trennungsjahr beantragt und der andere nicht zustimmen und die Ehe fortsetzen will, dann wird dessen Zustimmen erst nach einer dreijährigen Trennung nicht mehr erforderlich sein.

Wie sieht eine Trennung aus und wann beginnt sie?

Die Trennung beginnt mit dem Tage, an dem die Ehepartner sich dazu entschließen, fortan getrennte Wege zu gehen. Das bedeutet insbesondere, dass „Tisch und Bett“ nicht mehr geteilt werden und auch keine gemeinsame Haushaltskasse sowie kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden.

Eine weitere Voraussetzung ist der Trennungswille: Zumindest ein Ehegatte sollte die Trennung wollen und auch vollziehen.

Eine räumliche Trennung ist nicht voraussetzend, die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung stattfinden. Bei einer Trennung innerhalb der Ehewohnung besteht jedoch die Gefahr, dass einer der Ehepartner sich nicht scheiden lassen will und behaupten könnte, dass eine Trennung tatsächlich nicht herbeigeführt worden ist. Grundsätzlich gilt, dass derjenige das Bestehen und den Zeitpunkt der Trennung beweisen muss, der behauptet getrennt zu sein. Hierfür kommen Zeugen in Betracht, die die Trennung bestätigen oder auch ein Vertrag zwischen den beiden Ehegatten, der den Zeitpunkt der Trennung festhält.

Ablauf der Ehescheidung

Nachdem das Trennungsjahr verstrichen ist, kann ein Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden, dies kann nur wirksam durch einen Anwalt geschehen. Dieser Scheidungsantrag wird daraufhin durch das Gericht an den anderen Ehegatten zugestellt. Zugleich fordert das Gericht den anderen Ehegatten auf, anzugeben, ob er ebenfalls geschieden werden will. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen einer Scheidung vorliegen könnten, so wird ein Verhandlungstermin anberaumt.

Zum Verhandlungstermin haben beide Ehegatten zu erscheinen, dabei wird die Richtigkeit der schriftlichen Ausführungen durch das Gericht geprüft. Das Gericht fragt die Ehegatten, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und ob sie die Ehe nicht mehr fortsetzen wollen. Wird das durch beide Ehegatten bestätigt, so wird das Gericht den Scheidungsbeschluss verkünden.

Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, nachdem keine Rechtsmittel innerhalb der hier bestimmten Frist eingelegt worden sind.

Brauchen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt?

Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Anwalt wirksam eingereicht werden, dass bedeutet, dass mindestens einer der beiden Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragen muss.

Einen „gemeinsamen“ Anwalt kann es nicht geben, da ein Rechtsanwalt immer nur eine Partei vertreten kann. Falls der andere Ehegatte keine eigenen Anträge vor Gericht stellen möchte, so muss er keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.

Versorgungsausgleich – was ist das?

Beim Versorgungsausgleich geht es um die Versorgungsanwartschaften beider Ehegatten, die während der Ehezeit erworben wurden, z. B. Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Verfahren wird von Amt wegen durchgeführt – die Ehegatten sind verpflichtet, auf Aufforderung des Gerichts Formulare auszufüllen. Das Gericht holt daraufhin bei den Versorgungsträgern die entsprechenden Auskünfte zur Durchführung des Versorgungsausgleiches ein.

Der Versorgungsausgleich kann durch einen notariellen Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch durch gerichtliche Vereinbarung ausgeschlossen sein.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass es sich um allgemeine Informationen handelt, denn jede Situation ist individuell und hat ihre eigenen Besonderheiten. Für etwaige Folgen wird keine Haftung übernommen.


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