Dieselskandal: Audi manipulierte Dieselmotoren noch stärker als bekannt

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Audi hat im sog. „VW-Abgasskandal“ die verbauten Dieselmotoren offenbar umfassender manipuliert als bislang bekannt. Die Tochtergesellschaft aus dem Volkswagenkonzern habe – so die neuesten Erkenntnisse – vier statt einer Abschaltvorrichtung genutzt. Dabei gerät auch das Kraftfahrt-Bundesamt erneut ins Zwielicht. Dieses – so der jetzt erhobene Vorwurf – habe einen Großteil der Autos gar nicht erst geprüft, sondern sich auf Angaben des Herstellers verlassen.

Die Audi AG hat offenbar beim Schadstoffausstoß ihrer Dieselautos umfassender getrickst als bislang bekannt. Nach aktuellen Informationen u. a. vom Handelsblatt hat der Premiumhersteller nicht nur eine, sondern vier Abschalteinrichtungen genutzt. Hierbei wird sich auf Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt, die sogar bis ins Jahr 2018 hinein ausgestellt worden sein sollen. Dem aktuellen Bericht des Bayerischen Rundfunks zufolge geht es um insgesamt rund 200.000 größere Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6, die auch bei VW und Porsche zum Einsatz kamen. Mit den vorgenommenen Softwaretricks waren Fahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich sauberer als im realen Verkehr.

Audi gilt im VW-Abgasskandal sogar als Hauptbeteiligter. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Autobauer in Deutschland ein von der Staatsanwaltschaft München verhängtes Bußgeld von 800 Millionen Euro akzeptiert, worauf die Ermittler das Verfahren einstellten.

Erst Anfang Juni hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 12.06.2019 – 5 U 1318/18 – entschieden, dass die Volkswagen AG für die vorgenommene Motorenmanipulation haften muss. Das OLG Koblenz hielt dem Volkswagenkonzern vor, dass streitgegenständliche Fahrzeug „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht“ zu haben. Mit dieser bestehe „die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung“. Das sei ein Schaden. Bei einem Weiterverkauf gebe es einen Wertverlust. VW habe sittenwidrig gehandelt, so das Berufungsgericht. Mithin haben betroffene Fahrzeugbesitzer mit dem Rückenwind der jüngsten obergerichtlichen Entscheidung des OLG Koblenz aus unserer Sicht nach wie vor gute Erfolgsaussichten, um erfolgreich Schadensersatz gegenüber der Volkswagen AG aufgrund der vorgenommenen Motorenmanipulation geltend zu machen.

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