Dieselskandal bei Daimler - OLG Köln legt am 18.05.2020 Daimler die Beweislast auf

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Das OLG Köln - AZ: 24 U 410/19 - hat mit  Urteil vom 18.05.2020 eine der entscheidenden Fragen geklärt: Wer trägt die Beweislast und muss somit die Funktion des Thermofensters beweisen ? Das OLG entschied in dieser Frage für die Kläger und gegen Daimler. Das verklagte Unternehmen muss darlegen, bei welcher Temperatur und in welcher Art die Abgasrückführung gesteuert wird. Weiterführend muss die Beklagte erklären, ob diese Funktion notwendig zum Schutz des Motors und des sicheren Betriebs des Fahrzeuges ist. 

Daimler muss erläutern, ob die Steuerung der Abgasrückführung länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors nötig ist. Auch das LG Stuttgart verfügte, dass Daimler wichtige Informationen zur Abschalteinrichtung (bzw. Abgasreinigung) bereitstellen muss, da ansonsten eine Beweisvereitelung vorliegen könnte (AZ: 12 O 87/18). Andere Obergerichte sehen dies inzwischen ähnlich. 

Diese Beiweislastumkehr führt zu einem Vorteil der Kläger, denn immer mehr Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungenvon Fahrzeugen lassen sich besser durchsetzen. Auch Betroffene ohne Rechtsschutz können nun Ihre Ansprüche besser durchsetzen, da Sie nicht mit extrem teuren Gutachterkosten in Vorleistung treten müssen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrssrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit fast 20 Jahren im Bereich der Rückabwicklung von Fahrzeugen spezialisiert. Er hat im Abgasskandal etwa 300 Verfahren persönlich, vor allem auch in den Verhandlungen betreut. Jetzt ist nach seiner Einschätzung die Zeit günstiger für Besitzer von Daimler-Dieselfahrzeugen als noch vor Monaten.

Foto(s): copyright AdobeStock

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