Dieselskandal – Schadensersatzansprüche auch nach Verkauf des Fahrzeugs – OLG Koblenz verurteilt VW

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ein weiteres Urteil für einen Geschädigten im Abgasskandals erstritten. Die Volkswagen AG schuldet dem betroffenen Kunden Schadenersatz. 

Der Kläger erwarb im Jahre 2012 neuen VW Golf Plus 1.6 TDI mit einem Dieselmotor des Typs EA189. Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug auch manipuliert ist, entschloss er sich gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Bereits das Landgericht Koblenz gab dem Kläger im Wesentlichen Recht und verurteile Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dies nun bestätigt. Dem Kläger stehe ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. 

Es liege ein rechtlich nicht erlaubtes, im großen Stil angelegtes Vorgehen der Beklagten aus reinem Gewinnstreben vor, so das Gericht. Das Software-Update lasse den eingetretenen Schaden nicht nachträglich entfallen. Auch der Verkauf des Fahrzeugs führt nicht zum Verlust der Ansprüche. 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen zahlreiche Hersteller, darunter Volkswagen, Daimler und Porsche, erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.



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