DigiRights-Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian: NRJ Winter Hits 2019

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Eine Filesharing-Abmahnung, in der die Verletzung der Urheberrechte der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „NRJ Winter Hits 2019“ gerügt wird, ist Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Der abmahnende Anwalt Daniel Sebastian fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz auf. 

Beim Herunterladen von Musik, Filmen oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken aus Online-Tauschbörsen wird die heruntergeladene Datei technisch bedingt vom eigenen Rechner auch wieder in die Tauschbörse hochgeladen. Dieser Hochlade-Vorgang kann eine Urheberrechtsverletzung (Filesharing) darstellen, welche sodann auch regelmäßig von entsprechenden Anwaltskanzleien abgemahnt wird. Wegen genau eines solchen Vorwurfs erhielt einer unserer Mandanten kürzlich ein Abmahnschreiben. Es geht hier um Musik, die über den Internetanschluss unseres Mandanten in einer entsprechenden Tauschbörse herunter- und hochgeladen wurde. Das Anbieten des o. g. Werkes stelle, so der Vorwurf der Abmahnung, eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der § 16 UrhG (illegale Vervielfältigung) und § 19 a UrhG (illegale öffentliche Zugänglichmachung) dar. Es werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll sich unser Mandant dazu verpflichten, zukünftig das entsprechende Werk nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen und für den Fall eines Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe an die DigiRights Administration GmbH zu zahlen.

- Schadensersatz 

Weil durch das Hochladen in die Tauschbörse das Werk einem unbestimmt großen Nutzerkreis zur Verfügung gestanden habe, sei DigiRights ein Schaden entstanden. Dieser wird von unserem Mandanten ersetzt verlangt und mit 600,00 € beziffert.

- Anwaltskosten

Die Kosten für die Abmahnung werden 805,20 € beziffert.

Vorformulierte Dokumente

Der Abmahnung ist ein vorformulierter Vergleich beigefügt, bei dessen Unterzeichnung unser Mandant rechtsverbindlich dazu verpflichtet wäre, einen Gesamtbetrag in Höhe von 800,00 € zu zahlen. Weiterhin ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, zu deren Unterzeichnung unser Mandant zwecks Erfüllung des Unterlassungsanspruches aufgefordert wird. Wir raten davon ab, vorformulierte Dokumente zu unterzeichnen. Vielmehr sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt zunächst den gesamten Fall prüfen.

Abmahnung erhalten – wie reagieren?

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht und Medienrecht und haben in der Vergangenheit bereits sehr viele Abmahnung wegen Filesharing-Vorwürfen erfolgreich bearbeitet. In sehr vielen Fällen konnten wir die geforderten Kosten deutlich reduzieren. Daher sollten Sie, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung mit dem Vorwurf von Filesharing erhalten haben, Ruhe bewahren und unsere Kanzlei beauftragen. Wir bieten zudem zuerst eine kostenlose Ersteinschätzung, die Ihnen völlig unverbindlich darlegt, welche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Wir raten davon ab, selbst zu reagieren. Denn wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, die der Abmahnung beigefügt ist, könnte dies ein Schuldeingeständnis darstellen. Wenn Sie eine selbst formulierte Unterlassungserklärung abgeben, kann diese unzureichend sein und ein gerichtliches Verfahren drohen. Zahlen Sie auch bitte zunächst keinerlei Beträge. Auch hierin kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden.

Unsere Kanzlei steht auch Ihnen – wie bereits einer hohen vierstelligen Anzahl von Adressaten von Filesharing-Abmahnungen – gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie hier auch Ihre Abmahnung als Anhang beifügen. 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihre Vorteile:

- spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- bundesweite Vertretung

- unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage.


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