Doch keine Gesetzeslücke in Baden-Württemberg bei Blitzern: Das OLG Stuttgart schafft Klarheit

  • 2 Minuten Lesezeit

Vergangene Woche berichteten wir aufgrund von Entscheidungen verschiedener Amtsgerichte in Baden-Württemberg, dass nicht eindeutig geregelt ist, wer in Bußgeldverfahren Geschwindigkeitsmessungen durchführen darf. Mit einem neuen Beschluss stärkt das Oberlandesgericht Stuttgart den Ordnungsämtern und Bußgeldstellen nun den Rücken und weist darauf hin, dass die Rechtslage nach dem Verständnis des 4. Senates für Bußgeldsachen eindeutig sei: Die Zuständigkeit der Behörden sei hinreichend geregelt und damit nicht weiter problematisch.  

Das war der Streitpunkt

Die momentan noch aktuelle Fassung des Landesgesetzes „über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung“ bezieht sich nach seinem Wortlaut noch auf die Straßenverkehrsordnung in der Fassung aus dem Jahre 1970. Die StVO wurde jedoch 2013 vom Bundesgesetzgeber überarbeitet, sodass das Landesgesetz auf ein nicht mehr gültiges Bundesgesetz Bezug nimmt. Es stellte sich also die Frage, ob und inwieweit die aktuelle Regelung überhaupt wirksam ist. Einige Amtsgerichte hatten aufgrund dessen die Bußgeldverfahren eingestellt.    

Das sagt das OLG

Die Richter entschieden nun, dass es sich bei dem betroffenen Gesetz gar nicht um die ausschlaggebende Vorschrift für die sachliche Zuständigkeit der Behörden in Baden-Württemberg handle. Die Zuständigkeit ergebe sich konkret vielmehr aus anderen Normen, welche jedoch eindeutig formuliert sind und keine derartigen Diskurse zulassen. Im Ergebnis stampft das OLG den Streit damit ein und stellt klar: Die aktuellen Gesetze regeln die Zuständigkeit eindeutig.    

Bußgeldbescheide trotzdem nicht immer rechtmäßig

Zwar hat das OLG einem Ansatzpunkt, um gegen eine nicht rechtmäßig durchgeführte Geschwindigkeitsmessung vorzugehen, die rechtliche Grundlage entzogen, jedoch gibt es noch zahlreiche anderen Bereiche, in denen der Behörde beim Messverfahren selbst oder bei der Anfertigung des Bußgeldbescheides Fehler unterlaufen können. So kommt es beispielsweise häufiger vor, dass bei Geschwindigkeitsmessungen die Bedienungsanleitung des Gerätes nicht eingehalten oder das Gerät falsch aufgebaut wird oder das eingesetzte Personal nicht oder nicht ausreichend geschult ist. Weiteres Fehlerpotential liegt in der Wartung, Reparatur oder in der Dokumentation. Ebenfalls ziemlich fehleranfällig ist zudem der Auswertungsprozess der Messbilder.
 In Bußgeldverfahren kann es folglich sehr hilfreich und nützlich sein, sich Unterstützung von einem fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen. Dieser kann Sie umfassend beraten und die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides und dessen Grundlage detaillierter überprüfen. Besonders wenn Sie schon Punkte in Flensburg haben oder ein Fahrverbot droht, sollten Sie aktiv werden.

Unser Spezialist für Bußgeldsachen und Blitzer ist für Sie da

Unser Rechtsanwalt und bekannter BußgeldexperteTim Geißler hilft Ihnen gerne, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben und berät Sie zur Rechtmäßigkeit des Bußgeldverfahrens und weiteren Verfahrensaussichten. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns über unsere unverbindliche Online-Beratung schnell und unkompliziert Ihr Anliegen.


Tim Geißler
Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Strafrecht

Unverbindliche Online-Beratung: https://gks-rechtsanwaelte.de/online-beratung/#tim-geissler



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht

Beiträge zum Thema