Drivy-Nutzer müssen erhöhte Versicherungsbeiträge zahlen

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Das dürfte den Betreibern von privaten Carsharing-Plattformen wie Drivy gar nicht gefallen: Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied ganz aktuell über das Verhältnis der eigenen KfZ-Versicherung der Nutzer der Plattform und der von Drivy angebotenen Versicherung über die Allianz, die während der Mietzeit gelten soll. Doch so wie gedacht, scheint das Konzept nicht aufzugehen. Das Gericht gestattet grundsätzlich eine Erhöhung der Versicherungsprämie der privaten Kfz-Versicherung der Nutzer, die Drivys Geschäftsmodell ins Wanken bringen könnte.

Was bieten private Carsharing-Plattformen?

Plattformen wie Drivy bieten Fahrzeughaltern die Möglichkeit, ihr Auto an Dritte zu vermieten. Mietinteressenten können nach einem passenden Fahrzeug für den gewünschten Mietzeitraum suchen und es „buchen“.

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Drivy und Co dienen als Vermittler. Sie bringen Vermieter und Mieter zusammen, kümmern sich um die reibungslose Abwicklung und bieten für den Zeitraum, in der ein Mieter mit dem Fahrzeug fährt, in Kooperation mit der Allianz eine Versicherung an, die an die Stelle der eigenen KfZ-Versicherung tritt. Ohne den Abschluss dieser Versicherung können die Fahrzeughalter das Angebot von Drivy nicht nutzen.“

Was war passiert?

Herr Kluck vertritt eine Mandantin, deren Fahrzeug bei einer Vermietung in einen Unfall verwickelt wurde. Die Allianz regulierte die eingetretenen Schäden. Doch durch den Unfall erfuhr auch die VHV-Versicherung, bei der die Fahrzeugbesitzerin ihre Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, von der Vermietung über Drivy und stufte sie in einen Tarif für ein Mietfahrzeug mit einer unbestimmten Anzahl von wechselnden Fahrern ein. Damit einhergehend forderte die Versicherung nicht nur eine Nachzahlung, sondern berechnet auch für die Zukunft eine höhere Versicherungsprämie. Dabei ging es um mehr als 3.000,00 Euro. Als diese den Zahlungsanspruch zurückwies, verklagte die VHV die Fahrzeugbesitzerin auf Zahlung vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg.

Was hat das AG Tempelhof-Kreuzberg entschieden?

Rechtsanwalt Guido Kluck fasst das Urteil zusammen: „Die Versicherung über die Allianz ersetzt nach Ansicht des Gerichts nicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung (Urt. v. 27.02.2019 – 24 C 71/18). Durch die Nutzung Dritter tritt ein sogenannter gefahrerhöhender Umstand ein, der gemäß § 19 Abs. 1 VVG anzeigepflichtig ist. Dieser Umstand dann rückwirkend Vertragsbestandteil und die Versicherungsgesellschaft darf die Prämie rückwirkend und für die Zukunft anheben. Daran ändert auch die zusätzliche Versicherung mit der Allianz nichts, denn es ist nach Ansicht des AG Tempelhof-Kreuzberg gemäß §§ 115 Abs. 1 S. 2, 117 VVG, § 3 PlfVG trotzdem denkbar und möglich, dass die eigene Versicherung gegenüber dem geschädigten Dritten zur Leistung verpflichtet ist. Ausschlaggebend ist für das Gericht der Umstand, dass die Versicherungsnehmerin nicht mehr die alleinige Nutzerin des Fahrzeugs ist. Und die Versicherungsprämie für einen erweiterten Personenkreis ist eben teurer.“

Herr Kluck weist aber darauf hin, dass in dem konkreten Fall die Prämienerhöhung jedoch an dem Umstand scheiterte, dass die Klägerin (VHV-Versicherung) unwirksame Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen verwendete. Die dadurch eingeräumte längere Frist für eine Prämienerhöhung ist nach Ansicht des Gerichts unwirksam.

Was bedeutet das Urteil für Nutzer von Drivy und Co?

Herr Kluck erklärt: „Für die Nutzer der Internetplattform Drivy bedeutet das bisher nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, dass die jeweilige Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung nachträglich eine teilweise drastische Erhöhung der Versicherungsprämien von den Fahrzeughaltern um mehrere hundert oder tausend Euro verlangen können. Nach der Ansicht des Gerichts auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ersten Vermietung, falls die Fahrzeughalter die Vermietung bei ihrer Versicherung nicht angezeigt haben.“

Und hieraus könnte sich ein erhebliches Problem für Drivy und alle anderen privaten Carsharing-Plattformen ergeben. Denn durch die erhöhten Versicherungsbeiträge der Fahrzeughalter dürften die Vermietungen für private Fahrzeugbesitzer in vielen Fällen unwirtschaftlich werden. Die erzielten Einnahmen aus der Vermietung würden, zu einem erheblichen Teil oder auch darüber hinaus durch die erhöhten Versicherungsprämien aufgezehrt werden. Die Vermietung des Autos über eine Carsharing-Plattform wäre somit nicht mehr attraktiv für die registrierten Nutzer, und das wäre für Drivy und Co ein echtes Problem.

Lesen Sie den vollständigen Artikel unter: http://www.wkblog.de/drivy-nutzer-muessen-erhoehte-versicherungsbeitraege-zahlen


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