DSGVO-Bußgeld in Höhe von EUR 18 Mio. sowie Schadenersatzansprüche gegen Österreichische Post

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Die Österreichische Datenschutzbehörde hat nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens mit Straferkenntnis vom 23.10.2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von EUR 18 Mio. gegen die Österreichische Post AG (ÖPAG) erlassen.

Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung sah es die Österreichische Datenschutzbehörde aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO verstoßen hat. Diese Daten wurden nach den Feststellungen der Österreichischen Datenschutzbehörde erhoben, indem die ÖPAG die Wohnadresse von Personen mit früheren Wahlergebnissen in dieser Region abglich und der jeweiligen Person eine entsprechende „Parteiaffinität” als Datum zuordnete. Darüber hinaus stellte die Österreichische Datenschutzbehörde eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings fest.

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig; die ÖPAG hat bereits angekündigt, innerhalb der Vier-Wochen-Frist ab Zustellung des Bescheids Beschwerde beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht einlegen zu wollen.

Parallel zum aufsichtsbehördlichen Bußgeldverfahren wurden mittlerweile auch erste zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von betroffenen Personen gegen die OPÄG verhandelt. So hatte etwa das LG Feldkirch, Az.: 57 Cg 30/19b – 15, bereits im August entschieden, dass einem Kunden wegen der von der Österreichischen Datenschutzbehörde beanstandeten Verarbeitung(en) ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 800,00 zusteht.

Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und/oder zivilrechtlichen Ansprüchen von betroffenen Personen ausgesetzt sind, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.


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