Durch vorzeitigen Kreditausstieg bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Geld sparen

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Für private Kreditnehmer der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG könnte sich eine Prüfung der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags lohnen. Immer mehr Verbraucher machen von der Möglichkeit Gebrauch, ihre alten Kreditverträge zu widerrufen. So lässt sich unter Umständen eine Menge Geld sparen und von den aktuellen Zinsen im Rekordtief profitieren.

Widerruf des Darlehensvertrags als Option ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Die Option, die nur für Verbraucher offensteht, basiert auf folgender rechtlicher Grundlage: Im November 2002 änderte der Gesetzgeber einige grundlegende Regeln zur Frist des Widerrufsrechts für Verbraucher. Die Kreditnehmer können nach der gesetzlichen Konzeption regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss den Kredit widerrufen ohne Gründe angeben zu müssen. Gleichzeitig wurde den Banken die Pflicht auferlegt, die Kunden ordnungsgemäß über ihr Recht zu informieren. Zur Erfüllung ihrer Informationspflicht wurden den Banken Musterbelehrungen zur Seite gegeben. Jedoch formulierten viele Banken, wie auch die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank, diese Textbausteine um oder fügten eigene Regelungen hinzu. Das führte dazu, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen in Deutschland von den Musterbelehrungen abweichen. Die Banken können sich somit nicht auf die Schutzwirkung des vorgegebenen Musters berufen.

Belehrte die Bank allerdings den Verbraucher fehlerhaft, hat das für die Kunden heutzutage einen großen Vorteil: die Rechtsprechung beschloss, dass die Frist zum Widerruf nicht beginnt ohne korrekte Belehrung. Denn ohne diese könnten die Verbraucher von ihrem Recht abgehalten werden. Das würde dem Zweck des Verbraucherwiderrufsrechts – dem Schutz der privat Handelnden gegenüber Unternehmern – völlig zuwiderlaufen.

Das Erfreulichste am Widerruf: die Banken müssen ihn akzeptieren, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung - wie bei einer Kündigung des Kredits - fordern zu können. Denn dieses Zahlungsverlangen bei vorzeitiger Kündigung schreckt viele Kunden der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank ab.

Lückenhafte Aufklärung über die Folgen des Widerrufs bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank

In Verträgen, die die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank zwischen 2004 und 2007 verwendete, können sich unzureichende Angaben in der Belehrung zu den Widerrufsfolgen finden. So belehrt die Bank die Kunden beispielsweise zwar zutreffend, dass beide Vertragsparteien nach einem Widerruf die erhaltenen Leistungen zurückgewähren müssen. Jedoch klärt die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank in einigen Verträgen nicht darüber auf, welche Frist für die Rückgewähr der Leistungen gilt. Für die Kunden ist eine solche Angabe jedoch wesentlich, um die eigene Vermögenssituation zuverlässig planen zu können.

Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot in Belehrungen der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank zum Nachteil der Kunden

Auch Gestaltungsfehler können in Einzelfällen dazu führen, dass die Belehrung angreifbar ist. Das in den Vorschriften des BGB verankerte Deutlichkeitsgebot verlangt eine äußerlich deutliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung. Denn die Belehrungspflicht der Banken soll den Kunden vor einem übereilten Vertragsschluss schützen. Sie soll ihm Zeit geben, Vor- und Nachteile des Darlehens zu überdenken. Dafür müssen Banken wie die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank den Kunden unübersehbar auf sein Recht hinweisen, damit es ihm nicht verborgen bleibt. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass die Widerrufsbelehrung durch Schriftart, Schriftgröße, Farbe oder eine Umrahmung vom übrigen Vertragstext abweicht. In Verträgen der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank, in denen sich die Belehrung äußerlich nicht vom Rest des Vertrags unterscheidet oder nicht hervorgehoben ist, könnte ein Verstoß gegen die Anforderungen an die Deutlichkeit vorliegen. Denn dort hebt sich die Belehrung weder durch eine Umrahmung noch durch eine veränderte Schrift vom eigentlichen Vertragstext ab.

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