Durchsuchung bei Mitsubishi: Jetzt Ansprüche prüfen!

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Wie verschiedene Medien berichten, kam es gestern zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt in der Zentrale von Mitsubishi Deutschland in Friedberg sowie weiteren Geschäftsräumen von Mitsubishi und seinen Zulieferern.

Damit rückt nun auch Mitsubishi ins Zentrum des Abgasskandals, so RA Koch, der seine im Dieselskandal spezialisierte Kanzlei nur wenige Kilometer vom Firmensitz von Mitsubishi entfernt betreibt.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob bei Dieselfahrzeugen mit 1,6- und 2,2-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 und 6 eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, mit deren Hilfe möglicherweise die Werte der Stickoxidemission manipuliert wurden. Konkret sollen die Fahrzeuge eine sog. Zykluserkennung besitzen, die das Fahrzeug erkennen lässt. Ob es auf dem Prüfstand steht. Autos mit einer derartigen Software seien nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohten.

Dann wären dies illegale Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzansprüche der Kunden gegen den Hersteller begründen.

Rechtsfolge ist die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Ob sich die Geschädigten einen Vorteilsausgleich für gefahrene Kilometer anrechnen lassen müssen, ist in der Instanzrechtsprechung umstritten, ebenso die sog. Deliktszinsen auf den Kaufpreis seit Zahlung.

Mitsubishi hatte bereits 2016 Manipulationen bei Benziner zugegeben.

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RA Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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