E-Privacy-Verordnung gescheitert?

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Der aktuelle Entwurf zur E-Privacy-Verordnung wurde abgelehnt. Wie geht es nun weiter? Droht jetzt das Aus der Verordnung? Wofür ist sie überhaupt gedacht? Welche Konsequenzen bringt sie mit sich?

Was soll die E-Privacy-Verordnung regeln?

In der E-Privacy-Verordnung ist eine Erweiterung der DSGVO. In ihr geht es um den Datenschutz in der Privatsphäre und elektronischen Kommunikation. Sie soll zum Beispiel ein Recht auf Vergessenwerden mit sich bringen, sodass jeder Nutzer die Möglichkeit hat, eine Einwilligung zur Datenspeicherung zu widerrufen. Darüber hinaus sollen Tracking-Dienste Daten nur mit Einwilligung verarbeiten und speichern dürfen. Das wird wohl eine verpflichtende Verwendung des Opt-In-Verfahrens mit sich bringen.

Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Momentan gilt die E-Privacy-Richtlinie, die mit ihren 17 Jahren dem aktuellen Stand der Technik nicht mehr entspricht. Die heutigen Tracking-Methoden gab es damals noch gar nicht.

In Deutschland wurde die E-Privacy-Richtlinie vor allem im Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt. Nun gibt es aber Widersprüche zur DSGVO, die eigentlich gar nicht entstehen hätten sollten, weil die E-Privacy-Verordnung zusammen mit der DSGVO in Kraft treten sollte. Daraus wurde aber nichts, weil bisher keine Einigung über ihre konkreten Inhalte erzielt werden konnte. Die Zustimmung aller EU-Länder für eine Verordnung zu bekommen, die im Gegensatz zu einer Richtlinie keinen Spielraum bei der Umsetzung zulässt, erweist sich als äußerst schwierig. Die EU-Länder haben nämlich sehr unterschiedliche Vorstellungen vom Umfang und Schutzniveau.

Der aktuelle Entwurf muss, in der Hoffnung, dass diesem nächstes Jahr zugestimmt wird, überarbeitet werden.

Fazit

Die E-Privacy-Verordnung soll die Privatsphäre der Nutzer schützen, könnte aber auch Nachteile für diese mitbringen, da sie sich durch noch mehr Banner und Einwilligungen klicken müssen und so manche Inhalte kostenpflichtig werden könnten. Es bleibt abzuwarten, wann eine Einigung erfolgt und welchen Inhalt sie hat. Bis dahin gilt die E-Privacy-Richtlinie durch die nationalen Gesetze weiter – soweit sie nicht gegen die DSGVO verstoßen.

Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der DSGVO haben, können Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/e-privacy-verordnung-gescheitert/


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