E-Scooter und die strafrechtlichen Risiken

  • 2 Minuten Lesezeit

Über 100.000 E-Scooter fahren durch die Straßen und Gassen Deutschlands. Für die einen sind sie lästig, für andere wiederum ein nützliches Fortbewegungsmittel. Laut Statistik sollen über 10 Millionen Menschen in Deutschland im vergangenen Jahr einen der zahlreichen E-Scooter genutzt haben.

Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum kann aber auch viele strafrechtliche Risiken mit sich bringen. Welche das sind, wird nachfolgend durch häufig gestellte Fragen mit Bezug zu den strafrechtlichen Risiken beantwortet.

Ist es Strafbar betrunken auf einem E-Scooter zu fahren?

Für die Nutzung von E-Scootern gilt dieselbe Promilleregelung, wie beim Autofahren auch. Ab einen Wert von 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Hier muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 500 € + 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begeht man sogar eine Straftat (§ 316 StGB). Hier liegt der Strafrahmen von Geldstraße bis Freiheitsstrafe, sowie eine längere Entziehung der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, gilt die 0,0 Promillegrenze.

Wer bereits mit einem Promillewert von 0,3 auf einem E-Scooter unterwegs ist und dabei andere gefährdet, fremde Sachen beschädigt oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, der macht sich nach § 316 StGB strafbar.

Muss mein E-Scooter ein Kennzeichen haben?

Ein E-Scooter ohne Versicherungsschutz und somit ohne Kennzeichen, darf im Straßenverkehr nicht betrieben werden. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar und riskiert damit eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wer jedoch eine Versicherung abgeschlossen hat aber dennoch ohne Kennzeichen fährt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Gilt für die Nutzung ein Mindestalter?

Die Nutzung von E-Scootern ist für Personen ab 14 Jahren gestattet. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Ist es erlaubt zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren?

Der E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Wer zu zweit erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 10 €.

Auch das nebeneinander Fahren ist nicht gestattet. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 15 €. Wird durch das nebeneinander Fahren andere Personen gefährdet oder gar Sachen beschädigt, erhöht sich das Bußgeld.

Anwalt hilft!

Seitdem die E-Scooter vermehrt genutzt werden, häufen sich verständlicherweise auch Verstöße und Straftaten durch deren Nutzung. Die allgemeinen Verhaltensregeln gegenüber der Polizei gelten auch hier. Als Beschuldigter sollte man nicht voreilig eigene Entscheidungen treffen, die die Verteidigung erschweren könnten. Auch hier gilt: „Schweigen ist Gold!“. Als Fachanwalt für Strafrecht, habe ich tagtäglich mit Verkehrsstraftaten zu tun. Hier sollte man bedenken, dass der Führerschein schnell in Gefahr sein könnte. Wer sich sein Leben nicht unnötig erschweren möchte, sollte sich von einem Fachmann verteidigen lassen. Gute Verteidigung ist bekanntlich teuer aber essentiell.straf


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Nawied Haschimzada

Beiträge zum Thema