eBay-Abmahnung Rechtsanwalt Volker Jakob: Textilkennzeichnung, fehlende Informationspflichten

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Uns wurde eine Abmahnung von Yvonne Fiedler, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Volker Jakob, zur Prüfung vorgelegt. Der Abmahnung liegen verschiedene Verstöße auf der Plattform eBay zugrunde. U.a. werden Verstöße gegen die Textilkennzeichnung abgemahnt (hier Verwendung des Begriffs „100 % Acryl“ statt „100 % Polyacryl“).

Daneben wurden gegenüber dem betroffenen eBay-Händler weitere Verstöße wegen fehlender Verbraucherinformationen abgemahnt. So soll dieser nicht darüber informiert haben, ob die Vertragsdaten gespeichert oder eventuell an Dritte weitergegeben werden. In dem Abmahnschreiben wird dazu aufgefordert, eine beigefügte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 EUR für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung zu unterzeichnen und die für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR, ausgehend von einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR, zu begleichen.

Mein Rat bei Erhalt einer solchen Abmahnung

  • Lassen Sie ggf. überprüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.
  • Die Frist, die Ihnen zur Abgabe der Erklärung gegeben wurde, sollte unbedingt ernst genommen werden. Verstreicht die Frist, so kann es zu einem Eilverfahren kommen, in welchem die Ansprüche gerichtlich (mit weiteren Kosten) durchgesetzt werden könnten.
  • Nicht aus der Angst heraus die im Schreiben anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurücksenden. Denn mit einer Unterlassungserklärung sind bei zukünftigen Verstößen (auch im eigenen Onlineshop, bei Amazon u.a.) Vertragsstrafen zu bezahlen. Vor Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sollte die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung geprüft und ggf. erwogen werden.
  • Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die abgemahnten Verstöße unbedingt und komplett beseitigen sowie darauf achten, dass auch bei Suchergebnissen der sog. Cache gelöscht wurde.
  • Zukünftige Verstöße (auch im eigenen Onlineshop, bei Amazon.de etc.) können Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen, bei mehrfachen Verstößen könnten bereits mehr als 10.000,00 EUR als Vertragsstrafe im Raum stehen.

Um eine solche modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren und sich vor zukünftigen Abmahnungen oder gar vor Vertragsstrafen zu schützen, sollten Sie kompetenten Rechtsrat heranziehen.

Gern kann ich für Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch die von Ihnen erhaltene Abmahnung auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen und mit Ihnen die weitere empfohlene Vorgehens- und Handlungsweise besprechen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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