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Ein-Euro-Job kann Erwerbsminderungsrente ausschließen

  • 1 Minute Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann durch eine Beschäftigung über einen sog. Ein-Euro-Job ausgeschlossen sein, wenn die dort erbrachte tatsächliche Arbeitsleistung die Erwerbsfähigkeit des Langzeitarbeitslosen belegt. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Im zugrundeliegenden Fall wurde der Antrag eines 47-Jährigen auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil er bei einem Ein-Euro-Job als Hausmeistergehilfe eingesetzt war.

(Urteil v. 17.12.2009, Az.: S 26 (1) R 40/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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