Ein guter Strafverteidiger ist Fachanwalt für Strafrecht, ein Experte, ein Spezialist für Strafrecht

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1. Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Das Beste wäre, wenn er Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist. Denn die Übergänge zwischen dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht sind fließend. Vor allem gilt seit dem 23.08.2017 das neue Fahrverbot des § 44 StGB. Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.

Ursprünglich setze das Fahrverbot des § 44 StGB voraus, das der Täter wegen einer Straftat verurteilt wurde, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hatte. Dieser Zusammenhang ist nunmehr nach der neuen Regelung des § 44 StGB trotz der Gegenstimmen aus der Praxis entfallen, sodass nun in jedem Strafverfahren das Fahrverbot eine große Rolle spielt. Zumal viele Menschen heutzutage existenziell auf den Führerschein angewiesen sind.

2. Gefragt ist der Spezialist für Strafrecht

Der heutige Mandant geht nicht zum nächsten Generalist, der alle Rechtsgebiete bearbeitet, sondern entscheidet sich gezielt und bewusst auf Empfehlung der Freunde und Bekannten für einen „Spezialist im Strafrecht“. Neben der Fachkompetenz und der langen Berufserfahrung erwartet der Mandant von einem guten Strafverteidiger Einfühlvermögen, zügige Bearbeitung, Ruhe und ständige Lösungsbereitschaft, auch bei den Mitarbeitern. Besonders im großen Strafverfahren werden Führung, Sicherheit und möglichst schnelle und unkomplizierte Lösungen verlangt. Denn dort geht es meistens um die Existenz.

3. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen?

Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. 

Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten nachweisen. Für das Strafrecht muss er mindestens 60 Strafrechtsfälle im Vorfeld bearbeitet und dabei an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, also Landgericht oder Oberlandesgericht, teilgenommen haben.

Fazit

Im Strafrecht ist eine schnelle und professionelle Hilfe gefragt, weil es um Untersuchungshaft, Durchsuchung, Gefängnisstrafe, Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot geht.

Ich bin Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Den „Fachanwaltslehrgang im Strafrecht“ habe ich bereits erfolgreich absolviert und vor Kurzem meinen Antrag auf Erteilung der Bezeichnung für den Fachanwalt für Strafrecht bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gestellt. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich als Expertin im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren bundesweit bekannt und kann daher für Sie das bestmögliche Ergebnis, insbesondere wenn es um Ihren Führerschein geht, erzielen.

In einem Straf- oder Bußgeldverfahren versuche ich stets, das Ermittlungsverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen. Besteht doch eine kleine Chance, kämpfe ich hartnäckig für Ihren Freispruch.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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