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Ein kurzer Überblick über das Steuersystem der Republik Kroatien

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JURISTISCHE PERSONEN

Körperschaftsteuer

Eine in der Republik Kroatien ansässige Gesellschaft und eine andere juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und zum Zwecke der Erzielung von Gewinn, Einkünften oder Einkommen oder anderen wirtschaftlich bewertbaren Interessen ausübt, ist körperschaftsteuerpflichtig, wobei der Steuerpflichtige die inländische Geschäftseinheit eines ausländischen Unternehmers (Nichtansässiger) ist.

Der Gewinn wird gemäß den Rechnungslegungsvorschriften als Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben vor der Berechnung der Körperschaftsteuer ermittelt, die gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes erhöht und verringert wird. Die Steuerbemessungsgrundlage eines ansässigen Steuerpflichtigen besteht aus den im In- und Ausland erzielten Gewinnen, und die Steuerbemessungsgrundlage des Nichtansässigen besteht nur aus den im Inland erzielten Gewinnen. Dazu gehören auch Gewinne aus Liquidationen oder anderen Verfahren, durch die der Steuerpflichtige den Betrieb nach Sondervorschriften, Veräußerungen, Formwechsel und Teilung des Steuerpflichtigen beendet.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %, wenn die Einnahmen im Steuerzeitraum bis zu 7.500.000,00 HRK betragen, oder 18 %, wenn die Einnahmen im Steuerzeitraum 7.500.000,01 HRK oder mehr betragen.

Persönlicher Abzug (natürliche Person) 

Der persönliche Abzug des Steuerpflichtigen ist ein nicht steuerpflichtiger Teil des Einkommens, wobei die Grundlage des persönlichen Abzugs 4.000,00 HRK beträgt.

PERSÖNLICHER ABZUG DES EINWOHNERS:

Der Steuerpflichtige kann seinen persönlichen Abzug um den Abzug für unterhaltsberechtigte unmittelbare Familienangehörige und unterhaltsberechtigte Kinder für natürliche Personen erhöhen, deren steuerpflichtige Einnahmen, steuerfreie Einnahmen und andere Einnahmen, die nicht als Einkommen gelten, jährlich 15.000,00 HRK nicht übersteigen.

PERSÖNLICHER ABZUG EINES AUSLÄNDISCHEN:

Im Besteuerungszeitraum können Nichtansässige bei der Berechnung des Einkommensteuervorschusses aus selbständiger Tätigkeit oder bei der jährlichen Steuerberechnung einen Personenabzug in Höhe des Grundabzugs geltend machen.

Ein Einwohner eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, mit Ausnahme der Republik Kroatien, der Einkünfte aus einer unselbstständigen Tätigkeit oder selbstständigen Tätigkeit in der Republik Kroatien erzielt, kann bei der jährlichen Einkommensteuerberechnung auf der Grundlage der vorgelegten jährlichen Steuererklärung oder in einem besonderen Verfahren für die Feststellung der Einkommensteuer persönlichen Abzug für den gesamten Steuerzeitraum nutzen, sofern er mit beglaubigten Unterlagen nachweist, dass das in der Republik Kroatien erzielte Einkommen mindestens 90% seines gesamten (Welt-) Einkommens ausmacht und er im Wohnsitzmitgliedstaat von der Besteuerung befreit ist.

Steuerlich anerkannte Kosten (gilt für juristische Personen und natürliche Personen Handwerker/selbständige Tätigkeit)

Steuerlich anerkannte Kosten sind alle Kosten (Ausgaben), die tatsächlich der Ausübung der Tätigkeit dienen, also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erzielung von Einnahmen und diesen Ausgaben nachgewiesen werden kann.

Diese Kosten können umfassen: Feldzulage, Vergütung für die Nutzung eines Privatwagens für dienstliche Zwecke, Abfindung für den Ruhestand, ein Geschenk an einen Mitarbeiter in bar zu Weihnachten oder eine andere Gebühr, die Kosten für die Nutzung eines Diensthandys, Prämien für gute Arbeit. Den Arbeitnehmern können mit einer steuerfreien Zahlung das Sonderbonus (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) bis zu 3.000,00 HRK, Belohnung für Arbeitsergebnisse (zusätzliches Gehalt, Zuschlag zum Monatsgehalt usw.) bis zu 5.000,00 HRK, Gebühr für warme Mahlzeiten 5.000,00 HRK bezahlt werden - alles auf Jahresbasis und Gebühren für die Deckung der Kosten für gastronomische, touristische und andere Dienstleistungen, die für Arbeiterurlaub bis zu 2.500,00 HRK bestimmt sind (diese können nicht bezahlt werden, aber für diesen Zweck wird eine CRO-Karte ausgestellt).

Diese Kosten umfassen auch eine Vergütung für die Kosten der regelmäßigen Betreuung von Arbeitnehmerkindern bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, Zusatzversicherungsprämien der Arbeitnehmer bis zu 2.500,00 HRK pro Jahr, eine Vergütung für den Transport zur und von der Arbeit und die Nutzung von Privatfahrzeugen für geschäftliche Zwecke, Unterstützung für Neugeborene. Darunter können Berufskleidung und Schuhwerk fallen, so stellt beispielsweise auch die Dienstkleidung von Rechtsanwälten, Praktikanten und sonstigen Beschäftigten der Kanzlei eine anerkannte Auslage dar – sofern die Verordnung dies vorschreibt.

Kapitalertrags- und Dividendensteuer - gilt für natürliche Personen - Bürger

Als Kapitaleinkünfte gelten Zinseinnahmen, Kapitalgewinne, Gewinnanteile, die durch Zuteilung oder Optionskauf eigener Aktien realisiert werden, Dividenden und Gewinnanteile auf Basis von Kapitalanteilen, die im Besteuerungszeitraum realisiert wurden.

Auf Dividendenerträge ist eine Kapital-Körperschaftsteuer in Höhe von 10 % zu entrichten.

Bei steuerpflichtigen Dividenden ist der Zahler verpflichtet, das JOPPD-Formular am Tag der Auszahlung / nächsten Werktag und bei nicht steuerpflichtigen Auszahlungen bis zum 15. des Folgemonats mit den vorgeschriebenen Kennzeichen einzureichen.

Übertragung des Geschäftsanteils der Gesellschaft (JURISTISCHE UND NATÜRLICHE PERSONEN)

Der Geschäftsanteil der Gesellschaft kann von einer Person auf eine andere übertragen werden, die eine juristische Person oder eine natürliche Person sein kann.

Die Übertragung eines Geschäftsanteils bedarf eines in Form einer notariellen Urkunde oder einer notariell beglaubigten Privaturkunde abgeschlossenen Vertrages. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Verkauf, eine Schenkung oder ein sonstiges Rechtsgeschäft handelt das zur Übertragung der Geschäftsanteilen führt. Im Erbfall ist für die Übertragung des Geschäftsanteils ein rechtskräftiges Nachlasszeugnis erforderlich. Es ist wichtig, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen der Gesellschaft nicht steuerpflichtig ist, sondern nur dann, wenn die Übertragung unentgeltlich vereinbart ist oder wenn die Übertragung nach zwei Jahren nach Erwerb erfolgt ist oder kein Preisunterschied besteht.

Verbot der Doppelbesteuerung (Kroatien und Deutschland) - für juristische Personen

Zum Schutz vor Doppelbesteuerung haben die Republik Kroatien und die Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Einkommen- und Vermögenssteuer abgeschlossen.

Nach diesem Vertrag dürfen Gewinne eines Unternehmens des Vertragsstaats nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Ist die Gesellschaft auf diese Weise tätig, dürfen die Gewinne der Gesellschaft im anderen Vertragsstaat besteuert werden, jedoch nur insoweit als sie dieser Betriebsstätte zuzurechnen sind.

Dividenden, die von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach den Gesetzen dieses Staates, aber wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person ist.

Dann darf die Steuer nicht überschreiten:

a) 5 % des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die mindestens 10 % des Kapitals der Gesellschaft, die Dividenden zahlt, direkt besitzt;

b) 15 % des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.



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