Ein weiteres bahnbrechendes Urteil in Sachen VW-Abgasskandal-Austausch ohne Nutzungsentschädigung
- 2 Minuten Lesezeit
Täglich schlagen nun neue sensationelle Urteile in Sachen VW-Abgasskandal auf.
So hat das Landgericht Hamburg Az. (329 O 105/17) erstmals in Deutschland ein VW-Autohaus verurteilt einen VW, hier einen VW Tiguan I der mit der Betrug Software ausgestattet war, zurückzunehmen, obwohl durch den Eigentümer das verpflichtende Software aufgespielt wurde.
In den bisherigen Entscheidungen der deutschen Landgerichte wurde hierin meist eine Schadensbehebung gesehen und die Schadensersatzforderung des Betroffenen abgelehnt. Nicht so die Hamburger Richter. Sie bewerteten das Software Update nicht als ausreichende Nachbesserung. Stattdessen sahen sie es so, dass der anspruchsberechtigte PKW-Eigentümer Anspruch auf einem mangelfreien Neuwagen habe.
Somit verurteilten sie den Händler antragsgemäß zur Nachlieferung des mangelfreien Neuwagens ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Das Landgericht stellte fest, dass das gelieferte Fahrzeug bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufwies und nicht dem Leistungsversprechen entsprach. Zudem liegt auch ein Rechtsmangel vor, denn das den jeweils geltenden Abgasvorschriften entsprechende Emissionsverhalten des Motors stelle eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit maßgeblich sei.
Insbesondere ist die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeuges auch nicht unverhältnismäßig. Vielmehr ist die Nachbesserung durch das Softwareupdate für den Kunden unzumutbar.
Die Gegenseite argumentierte, dass der Tiguan I nicht mehr hergestellt werde, dies aber war für die verhandelnden Richter kein Argument, somit verurteilten sie den VW-Händler dazu, dass diese wenn eine Lieferung des Tiguan I nicht möglich sei, den neuen Tiguan II aus der aktuellen Produktion im Tausch für den abgasbelasteten Betrugsdiesel anzubieten haben.
Wehren Sie sich!
Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.
Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.
Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!!!!
Zusätzlich besteht für Verbraucher, nach den neuesten vorliegenden Urteilen, die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.
Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung! In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.
Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Diesel-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.
Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Klamert
Rechtsanwalt
Artikel teilen: