Einbürgerung 2024: Voraussetzungen gelockert, doppelte Staatsbürgerschaft möglich – Das ist neu

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Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat mit den Neuerungen zum 27. Juni 2024 eine wichtige Entwicklung durchlaufen. Diese Reform bringt bedeutende Erleichterungen für alle, die in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die wesentlichen Änderungen erläutern und Ihnen aufzeigen, wie Sie den Einbürgerungsprozess erfolgreich meistern können.

Was hat sich geändert?

Die wichtigsten Neuerungen bringen deutliche Erleichterungen für diejenigen, die sich langfristig in Deutschland integrieren möchten: Zum einen wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung verkürzt, was bedeutet, dass Sie schneller die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können. Zum anderen eröffnet die neue Regelung die Möglichkeit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten, was Ihnen erlaubt, Ihre Wurzeln und Verbindungen zum Herkunftsland weiterhin zu pflegen, während Sie alle Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft genießen.

  1. Verkürzung der Aufenthaltsdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wurde von acht auf fünf Jahre reduziert. Dies bedeutet, dass Sie bereits nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können. Bei nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf C1-Niveau und bei entsprechender Integration ist eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich.

  2. Doppelte Staatsbürgerschaft möglich: Die Reform erlaubt es nun, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Diese Neuerung ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die eng mit ihrem Herkunftsland verbunden bleiben möchten.


Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 10 StAG

Die Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland bleiben weiterhin bestehen, jedoch wurden sie in einigen Bereichen angepasst und erleichtert:

  1. Aufenthaltsdauer: Wie bereits erwähnt, ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland erforderlich. Bei besonders guten Deutschkenntnissen (C1) kann die Einbürgerung bereits nach drei Jahren erfolgen.

  2. Rechtmäßiger Aufenthalt: Ihr Aufenthaltsstatus muss legal und geeignet sein. Nicht alle Aufenthaltstitel qualifizieren für eine Einbürgerung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, den richtigen Titel zu wählen und eventuelle Hürden zu überwinden.

  3. Identitätsnachweis, Meldebescheinigung und Geburtsurkunde: Ein gültiger Pass Ihres Herkunftslandes ist in der Regel erforderlich, um Ihre Identität zweifelsfrei nachzuweisen. Sollten Sie keinen gültigen Pass besitzen, erarbeiten wir gemeinsam alternative Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung, beispielsweise durch das sogenannte Stufenmodell. Dieses Verfahren bietet Ihnen die Chance, dennoch die notwendigen Nachweise zu erbringen und den Einbürgerungsprozess erfolgreich abzuschließen.

  4. Sprachnachweis: Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sind in der Regel notwendig. Für eine Einbürgerung nach drei Jahren wird ein C1-Niveau verlangt. Ausnahmen gelten beispielsweise für ältere Gastarbeiter oder Personen mit einem deutschen Schul- oder Hochschulabschluss.

  5. Integrationsnachweis: Der Einbürgerungstest ist für viele Antragsteller eine verpflichtende Voraussetzung. Dieser Test prüft Ihr Grundwissen über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung und dient als Nachweis Ihrer Integration. Möglicherweise sind Sie jedoch von der Testpflicht befreit, beispielsweise aufgrund eines deutschen Schulabschlusses. Für diesen Fall übernehmen wird die Prüfung und Anerkennung dieser Befreiung für Sie.

    Der Einbürgerungstest ist oft weniger anspruchsvoll, als man zunächst vermuten könnte, da er aus 33 Multiple-Choice-Fragen zu den Themenbereichen Geschichte, Politik und Gesellschaft in Deutschland besteht. Um den Test zu bestehen, müssen mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden. Sollten Sie den Einbürgerungstest oder die Sprachprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Mythen über die Einbürgerung sollten Sie nicht beunruhigen – die Tests sind möglicherweise weniger anspruchsvoll, als man vielleicht denkt und es gibt gezielte Unterstützung, um Ihnen zu helfen, sich optimal vorzubereiten.

  6. Loyalitätserklärung: Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist unverzichtbar. Diese Erklärung umfasst auch die Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands.

  7. Lebensunterhalt: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu sichern.

  8. Keine Vorstrafen: Eine einwandfreie Lebensführung ohne schwerwiegende Vorstrafen ist Voraussetzung. Kleinere Vergehen sind meist unproblematisch, doch wir beraten Sie individuell, wie sich Ihre persönliche Situation auf den Einbürgerungsprozess auswirkt.

  9. Vollständige Dokumentation: Der Erfolg Ihres Einbürgerungsantrags hängt maßgeblich davon ab, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, eine umfassende und fehlerfreie Dokumentation zusammenzustellen.

Die Einbürgerung ist ein bedeutender persönlicher Schritt, der sorgfältig vorbereitet sein will. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung und begleiten Sie kompetent durch jeden Schritt des Verfahrens.


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Foto(s): ©Adobe Stock/Krakenimages.com

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