Eine Haaranalyse kann manchmal in Strafverfahren wegen BTM den Vorwurf des Handels ausräumen

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Haaranalysen werden zum Nachweis der Abstinenz von Drogen im Rahmen der Vorbereitung auf die MPU sehr häufig gemacht. Die Haaranalyse zeigt sehr objektiv den Konsum diesbezüglich der letzten (sechs) Monate an. In Strafverfahren ist die Haaranalyse deutlich weniger präsent; aber auch im strafrechtlichen Bereich hat sie ihre Bedeutung und kann für Beschuldigte bzw. Angeklagte von Nutzen sein.

In vielen Ermittlungsverfahren mit BTM - Bezug stellt sich häufig die Frage nach dem Eigenkonsum von Drogen. Den diesbezüglichen Angaben von Beschuldigten oder Angeklagten glauben die Staatsanwaltschaften und Gerichte häufig nicht. Mit einer Haaranalyse können diese Angaben mit einem sehr objektiven Beweismittel gestützt werden. Gerade bei größeren Drogenfunden kann dann im Einzelfall die aufgefundene Menge mit dem Eigenkonsum in Einklang gebracht werden und der Vorwurf des Handelns ausgeräumt werden. So hat das Amtsgericht München in einer bemerkenswerten Entscheidung sogar den Besitz von  mehreren Kilogramm Cannabis für den Eigenbedarf als plausibel angesehen (Urteil des Amtsgerichts München vom 13.08.2018, Aktenzeichen 1118 Ls 368 Js 139119/18 )

Wobei angemerkt werden muss, dass u.a. in Bayern und Baden-Württemberg die Haaranalyse sehr häufig auf der Grundlage der Strafprozessordnung richterlich angeordnet wird und dann die betroffenen Personen immer ihren Strafverteidiger fragen, ob das vorteilhaft ist und ob man sich ggf. dagegen wehren kann. Es sollte dann überlegt werden, was bei der Analyse herauskommen könnte und ob das Ergebnis dem Ziel der Strafverteidigung nützt oder schadet. Ob  man ggf. die Haare schnell abschneiden sollte, um die Analyse zu vereiteln, sollte auch besprochen werden.

In einigen anderen Bundesländern (u.a. Sachsen) ist die Haaranalyse in Strafsachen wenig verbreitet und müssen die dortigen Strafverteidiger dies im Einzelfall bei der Staatsanwaltschaft oder dem jeweiligen Gericht für ihre Mandanten erkämpfen. Es lohnt sich jedoch diesen Kampf dann zu führen.

Neben der Frage des Eigenkonsums können aus den Ergebnissen der Analyse auch Schlüsse bezüglich der Schuldfähigkeit gezogen werden. Dies muss auch vom Strafverteidiger mit seinem Mandanten erörtert werden. Die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen natürlich gilt es auch im Auge zu haben.

Es wäre wünschenswert, wenn in allen Bundesländern Beschuldigte bzw. Angeklagte mit ihren Strafverteidigern erörtern, ob eine die Haaranalyse im Rahmen der Strafverteidigung sinnvoll sein kann.


Ulli H.Boldt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin-Dresden-Leipzig-Erfurt


Zur besseren Lesbarkeit wird auf das Gendern verzichtet; gemeint sind immer alle Geschlechter.



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