Eine Übersicht vom Erblasser für die Erben

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Wie man seine Erben vorbereiten kann – erste Hilfe im Erbfall


Bereits mit dem Tod geht der gesamte Nachlass unmittelbar an den oder die Erben über (Vonselbsterwerb). Somit wird man Erbe – mit allen Rechten und Pflichten.

Doch nur selten werden die Erben vom Erblasser darauf vorbereitet. Falls nicht Gründe dagegen sprechen, sollte der Erblasser die Erben vorausschauend unterstützen.


Nicht selten erwartet den Erben nämlich neben Bestattung, Trauer u. a. ein Sammelsurium von Dokumenten. Das Sichten von Unterlagen wird dem Erben oftmals viel Zeit und Nerven abver­langen. Es kann außerdem zu finanziellen Nachteilen kommen, wenn Informationen spät erlangt werden oder gar verloren gehen.


Abgesehen von Gesprächen kann der Erblasser z. B. einen gut sortierten, leicht auffind­baren Ordner mit Trennblättern zusammenstellen, etwa mit folgendem Inhalt:


1. Hinweis zu den Verfügungen von Todes wegen oder die Kopie eines Testaments oder Ori­ginal; andernfalls der Hinweis, dass es keine Verfügung von Todes wegen gibt


2. Bestattungsvorsorgeregelungen, z. B. Bestattungsanordnungen über das Wie und Wo der Beerdigung; Verträge mit Bestattungsunternehmen oder Friedhofsgärtner; Sterbegeld­verträge; aktuelle Adressliste zu Verwandten und Freunden für Bestattung und Traueran­zeigen


3. Angaben zu Konten, Geldanlagen, Aktien und Sparbüchern sowie Angaben zur Auffind­barkeit von Bargeld, Wertsachen etc.


4. Angaben zu Schließfächern


5. Kopien bzw. Unterlagen von Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen


6. Angaben zu Rententrägern, Versorgungswerken, z. B. Kopien von Rentenbescheiden


7. Angaben der Beihilfestelle und Bezügestelle bei Beamten


8. Angaben zur Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung


9. Unterlagen Grundstücke betreffend (insbesondere Grundsteuerbescheide, Abgabenbe­scheide, Grundpfandrechte) oder Mietvertrag


10. Angaben zu Energieversorgungsunternehmen


11. Angaben zu Verbindlichkeiten des Erblassers, wie Kredite


12. Angabe des Steuerberaters des Erblassers


13. Hinweis zu Steuerunterlagen


14. Informationen zu etwaigen gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Angelegen­heiten


Diese Liste ist nur exemplarisch.


Diese Zusammenstellung schafft Vorteile für den Erblasser und die Erben.


Durch die Erstellung eines solchen Ordners erhält Erblasser selbst einen guten Überblick, wobei auch für ihn Fragen aufgeworfen werden:

Sollte er dem Erben eine Bankvollmacht erteilen?

Wurde bei Lebensversicherungen eine bezugsberechtigte Person aufgeführt?

Ist es sinnvoll dem Erben eine Vorsorgevollmacht zu erteilen?

Dies sind nur Beispiele.

Dafür kann eine Beratung beim Rechtsanwalt zweckmäßig sein. Schließlich will ein Erb­lasser im Regelfall den Nachlass zu guten Händen und weitgehend ungeschmälert weiter­geben.


Die Erben erlangen mittels Überblick rasch Klarheit über den Nachlass und können han­deln. Die Tendenz zur Digitalisierung kann dazu führen, dass bestimmte Informationen für die Erben verloren gehen. Daher kann es empfehlenswert sein, hin und wieder eine aktu­elle Rechnung auszudrucken und abzuheften, denn dem Erben steht ein Kundenlogin nicht zur Verfügung.

Wichtige Informationen für den Erben sollten jedenfalls nicht auf Nimmerwiedersehen im Computer verschwinden.


Sicher, manchen Erblasser wird die Bereitstellung der Informationen und Unterlagen Über­windung kosten, aber er leistet seinen zukünftigen Erben einen guten Dienst.


Die oben aufgeführte Liste ist nur ein Anhaltspunkt für eine Übersicht, denn es können selbstverständlich noch andere Punkte relevant werden z. B. bei Auslandsbezug (mehrere Staatsangehörig­keiten, Grundstücke im Ausland etc.).


Abschließend bitte ich Folgendes zu beachten: Was nach dem Erbfall im Allgemeinen und im Besonderen veranlasst werden muss oder sollte, ist nicht Gegenstand des Artikels, denn dies würde den Rahmen sprengen.


RA Thomas Lehnik


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