EINFACH UND ZUGLEICH KOMPLEX – DAS NEUE GRUNDBUCHVERFAHREN AUS SICHT DER AUSLÄNDISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN UND UNTERNEHMEN

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit Jahren setzt sich die ungarische Gesetzgebung dafür ein, die Rechtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, damit sie weniger papierintensiv sind und online abgewickelt werden können.

Am 01. Oktober 2024 tritt das ungarische Gesetz Nr. C von 2021 über das Grundbuch in Kraft, das auch das Grundbuchverfahren regelt. Es betrifft alle ausländischen Staatsangehörigen oder Unternehmen, die in Ungarn Immobilien kaufen, verkaufen oder mit einer Hypothek belasten möchten.

Gemäß dem neuen Grundbuchgesetz ist es möglich, das Grundbuchverfahren elektronisch (über das Internet) zu beginnen.

Es ist erforderlich, dass elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer auf einem Zertifikat basierenden fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder dem von der ungarischen Regierung bereitgestellten Signaturdienst unterzeichnet werden.

Obwohl der Signaturdienst der ungarischen Regierung kostenlos ist, ist es notwendig, ein Kundentor (auf Ungarisch „ügyfélkapu“) zu haben, um ihn zu nutzen. Jeder kann ein Kundentor bei den ungarischen Konsulaten oder Botschaften im Ausland und bei den von der Regierung betriebenen Servicestellen in Ungarn beantragen.

Falls ein Vertreter das Dokument mit einer Vollmacht für den Vertragspartner unterzeichnet, ist es erforderlich, dass die Vollmacht elektronisch auf dem Formular des Grundbuchamts erfasst wird. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, das elektronische Formular auf eine der im vorstehenden Absatz genannten Möglichkeiten elektronisch zu unterzeichnen. Falls die Vollmacht im Ausland unterzeichnet wird, muss der ungarische Notar sie elektronisch auf dem Formular des Grundbuchamts erfassen. Dies bedeutet, dass der Vertreter einen Termin beim ungarischen Notar vereinbaren und auch eine Gebühr für die Erfassung der Daten an den Notar zahlen muss.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung einer elektronischen Grundbucheintragung dazu beitragen kann, Immobilientransaktionen effizienter zu gestalten.

Den ausführlicheren Artikel finden Sie auf unserer Website.

Unserer Website: https://www.bakolegal.com/nemet/das-vorkaufsrecht-bei-immobilienkaufvertragen-in-der-ungarischen-rechtsprechung/

Foto(s): https://cdn.pixabay.com/photo/2017/08/01/11/59/land-registry-2564744_1280.jpg

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs