Einführung in das Sportrecht

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Allgemeines

Das Sportrecht hat sich im Lauf der Zeit zu einem eigenständigen Zweig unter den Rechtsgebieten entwickelt. Neben klassischen „Sportgesetzen", wie den Statuten des Deutschen Fußballbundes (DFB) und den Regelwerken des Olympischen Komitees (IOC) finden sich viele selbstgemachte Regeln der kleinen Sportvereine und Verweise quer durch alle anderen rechtlichen Schichten. So kann auf Regelungen des BGB und auch des StGB und sogar des Grundgesetzes zurückgegriffen werden. Man unterscheidet also zwischen staatlichem Recht und selbstgesetztem Recht.

Schiedsrecht

Eine weitere wichtige Rolle spielt das sogenannte Schiedsrecht, die Regelungen auf dem Spielfeld also, die die sportliche Interaktion der Teilnehmer reguliert. Sämtliche Sportarten, von Ballspiel bis Wintersport, unterliegen eigenen Schiedsregelungen. Allerdings wollen wir uns an dieser Stelle nicht näher damit befassen.

Vereinsrecht

In der Regel finden sich Sportler zu Gruppen zusammen und organisieren sich dann in Vereinen. Auf dieser Vereinsebene greift eine weitere rechtliche Schicht des Sportrechts, das Vereinsrecht.

Hier kommen vielerlei Ansätze zum Tragen, insbesondere natürlich das Vereinsrecht hinsichtlich der Organisation der Sportvereine. Vereine müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gegründet werden und sich Satzungen geben.

Haftungsrecht

Interessant im Sportrecht sind auch die Haftungsfragen. Wenn es während des Spiels zu einer Verletzung eines Teilnehmers durch einen anderen kommt, wird dies nicht nur durch den Schiedsrichter geahndet, sondern zieht auch haftungsrechtliche Fragen nach sich.

Hier ist man schnell wieder im (gewöhnlichen) Zivilrecht und setzt sich mit Haftungsmaßstäben, wie Fahrlässigkeit und Vorsatz auseinander.


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