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Einfuhr in die Republik Kroatien aus anderen Staaten der Europäischen Union

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Ab 01. Juli 2013 wird bei dem Warenerwerb aus anderen EU- Mitgliedstaaten  der Begriff „Einfuhr" mit dem Begriff „Warenerwerb  innerhalb der Europäischen Union" ersetzt. Da nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union die Fiskalgrenzen aufgehoben sind, ist für den Warenerwerb  innerhalb der EU nicht mehr das Zollamt sondern das Finanzamt zuständig.

Bei der Einfuhr von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten in die Republik Kroatien  unterscheiden wir, ob der mehrwertsteuerpflichtige Importeur Inländer oder Ausländer ist.

Kroatische Mehrwertsteuerpflichtige, deren Warenerwerb 77.000 HRK übersteigt, müssen sich eine MwSt Identifikationsnummer (PDV ID) zuteilen lassen. Die MwSt ID Nummer hat die Bezeichnung „HR OIB" (OIB = persönliche Identifikationsnummer). Die PDV ID Nummer bekommt man vom Finanzamt innerhalb von acht Tagen ab der Antragstellung.

Ab Erhalt der MwSt ID Nummer muss der Steuerpflichtige eine monatliche MwSt-Erklärung und eine Erklärung für den Erwerb von Waren und erhaltene Dienstleistungen aus anderen EU- Mitgliedstaaten abgeben. Die genannten Erklärungen müssen bis spätestens den 20. des laufenden Monats für den vorherigen Monat eingereicht werden. Eine Erklärung für den Warenerwerb und erhaltene Dienstleistungen aus anderen EU- Mitgliedstaaten wird nur für den Monat abgegeben, in dem der Steuerpflichtige einen Warenerwerb innerhalb der EU hatte.  Der Steuerpflichtige verweist in der Steuererklärung auf sein Recht, von der zu versteuernden Summe gewisse Beträge absetzen zu können. Das heißt also, dass es tatsächlich dazu kommen kann, dass keine MwSt bezahlt wird, was die Liquidität der Steuerpflichtigen wesentlich verbessert. 

Unternehmer die mit dem Ausüben ihrer Tätigkeiten beginnen und möchten, dass diese Steuerregelung gleich im ersten Jahr für sie gelten wird, müssen bei Beginn ihrer Unternehmertätigkeit und spätestens vor der ersten zu versteuernden Warenlieferung und Dienstleistung beim Finanzamt einen Antrag auf Eintragung ins Register der MwSt- Pflichtigen einreichen. Falls der kroatsche  Steuerpflichtige  keine MwSt ID Nummer hat, rechnet der Lieferant aus dem anderen Mitgliedstaat die Mehrwertsteuer auf die gelieferte Ware entsprechend der Vorschriften seines Mitgliedstaats ab.

Steuerpflichtige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen vom Finanzamt die Zuteilung einer persönlichen Identifikationsnummer (OIB) und MwST ID Nummer beantragen, wenn sie auf dem Gebiet der Republik Kroatien  Waren liefern und Dienstleistungen ausführen, die der Steuerhoheit Kroatiens unterliegen, oder wenn sie Waren mit einem Wert von mehr als 270.000,00 HRK liefern. Ausländische Steuerpflichtige können die 270.000,00 Kn Grenze auch außer Acht lassen und auf die gelieferten Waren und Dienstleistungen gleich eine MwSt in Kroatien zahlen.  

Steuerpflichtige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die eine kroatische MwST ID Nummer erhalten haben, sind ab dem Zeitpunkt, ab dem sie  die MwSt ID Nummer bekommen verpflichtet, eine MwSt Erklärungen in Kroatien abzugeben. Die Steuerformulare der ausländischen Steuerpflichtigen werden bei der  kroatischen Stelle für MwSt Rückerstattung ausländischer Steuerpflichtiger  des Finanzamts in Zagreb eingereicht.



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