đđ„ââEinstellungsmöglichkeiten im Strafverfahren: Voraussetzungen und Folgen
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Hier ist eine ĂŒbersichtliche Tabelle mit den Einstellungsmöglichkeiten im Strafverfahren nach der StPO, ihren Voraussetzungen und Folgen:
Einstellung nach | Voraussetzungen | Folgen | Besonders sinnvoll bei |
---|---|---|---|
§ 153 StPO â GeringfĂŒgigkeit | â
Geringe Schuld des Beschuldigten  â Kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung  â Keine schwerwiegenden Vorstrafen | â Keine Strafe  â Kein Eintrag im FĂŒhrungszeugnis  â Kann wieder aufgenommen werden | â¶ Kleinere Vergehen (z. B. Beleidigung, geringer Diebstahl) |
§ 153a StPO â Einstellung gegen Auflagen | â
Mittelschwere Straftat  â Zustimmung des Beschuldigten  â Auflage (z. B. Geldzahlung, Sozialstunden) | â Keine Strafe bei ErfĂŒllung der Auflagen  â Kein Eintrag im FĂŒhrungszeugnis  â Aktenvermerk fĂŒr 5 Jahre | â¶ ErsttĂ€ter oder FĂ€lle mit zumutbaren Auflagen |
§ 154 StPO â Einstellung bei mehreren Straftaten | â
Mehrere begangene Straftaten  â Ăbrige Straftaten fĂŒhren bereits zu hoher Strafe  â Prozessökonomische GrĂŒnde | â Kein Verfahren fĂŒr bestimmte Straftaten  â Keine zusĂ€tzlichen Strafen  â Kann wieder aufgenommen werden | â¶ Wenn bereits eine hohe Strafe zu erwarten ist |
§ 154a StPO â Begrenzung des Verfahrensgegenstands | â
Mehrere TatvorwĂŒrfe  â Fokus auf schwerwiegendere Straftaten  â Prozessvereinfachung | â Weniger TatvorwĂŒrfe vor Gericht  â Keine Strafe fĂŒr ausgeklammerte Taten | â¶ Umfangreiche Strafverfahren mit vielen Anklagepunkten |
§ 170 Abs. 2 StPO â Kein hinreichender Tatverdacht | â
Keine ausreichenden Beweise  â Keine strafbare Handlung nachweisbar | â Verfahren wird eingestellt  â Kein Eintrag im FĂŒhrungszeugnis  â Kann bei neuen Beweisen wieder aufgenommen werden | â¶ FĂ€lle mit schwacher Beweislage |
§ 206a StPO â Prozesshindernis | â
VerjĂ€hrung der Tat  â Tod des Beschuldigten  â Diplomatische ImmunitĂ€t | â Verfahren wird endgĂŒltig eingestellt  â Keine Wiederaufnahme möglich | â¶ FĂ€lle, in denen eine Strafverfolgung unmöglich ist |
Fazit
Eine Verfahrenseinstellung kann eine Verurteilung und Strafe verhindern.
Besonders § 153, § 153a und § 170 Abs. 2 StPO sind gĂŒnstige Optionen fĂŒr Beschuldigte.
TIPP! Ein Strafverteidiger kann frĂŒhzeitig helfen, die beste Strategie zur Einstellung zu finden.
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