Elektronikprobleme bei Neufahrzeugen Wann sind Mängel erheblich- Expertenbeitrag Teil 4
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Der Beitrag setzt eine Reihe von Rechtstipps über Elektronikprobleme bei Neuwagen fort.
Hat ein Autoverkäufer ein fehlerhaftes Fahrzeug verkauft, ist die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt worden. Gemäß § 323 Abs. 5 S.2 BGB kann der Gläubiger vom Vertrag jedoch nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Ein Rücktritt ist dann nicht möglich,
Erheblichkeit des Mangels entscheidend
Ein erheblicher Mangel liegt nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.5.2014, VIII ZR 94/13 in der Regel bereits dann vor, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Kaufpreises überschreitet. Erforderlich ist stets eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls.
Wurde ein neues Fahrzeug beispielsweise für 50.000 € erworben, ist ein Mangel grundsätzlich erheblich, wenn dessen Beseitigung 2.500 € überschreitet.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Verkehrsrecht, u.a. auf PKW-Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen spezialisiert.
In Klagen gegen die Verkäufer, versuchen diese sich häufig daruf zu berufen, dass der Mangel nicht so gravierend sei und mit einem Update des Herstellers behoben werde. Wann und welche Updates erfolgen werden, ist jedoch unsicher. Zudem können Updates auch neue Probleme verursachen.
Andererseits werden Konnektivitätsprobleme mit anderen Geräten,wie z.B. Mobiltelefonen in der Regel nicht erheblich sein. Die Probleme können dann auch bei der Software der Mobiltelefone begründet sein.
Betroffene Neuwagenkäufer sollten nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht das Fahrzeug von unabhängiger Seite prüfen lassen, wenn die Verkäufer und deren Werkstätten keine Mängel finden können.
Der Süddeutsche Rundfunk hat Rechtsanwalt Steffgen zu den aktuellen Problemen in Stuttgart für die Sendung Marktcheck am 27.02.2024 interviewt (abrufbar über die Internetseite der Anwaltskanzlei Steffgen).
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