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Energiesparlampen: Vergiftungsgefahr durch Quecksilber!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Der Beginn des Glühbirnenverbots für 100- und 75-Watt-Glühbirnen zugunsten von Energiesparlampen hat hierzulande die Gemüter der Verbraucher erhitzt. Testergebnisse des Umweltbundesamtes (UBA) könnten die Diskussion wiederbeleben. Denn die Umweltbehörde stellte fest: Gehen die Energiesparlampen zu Bruch, gelangt Quecksilber in die Innenraumluft. Stichproben ergaben, dass unmittelbar nach dem Bruch die Quecksilberbelastung um das 20fache über dem Richtwert für Innenräume von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter liegt, bis zu fünf Stunden lang.

Das UBA rät angesichts der hohen Konzentration des giftigen Schwermetalls, Kinder und Schwangere von Energiesparlampen fernzuhalten, und empfiehlt, dass man aus Sicherheitsgründen auf Alternativen wie Halogen- oder LED-Lampen zurückgreifen soll. Im Handel sind ebenfalls Energiesparlampen erhältlich, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen speziellen Schutzvorrichtungen gegen Zerbrechen versehen sind.

Wie der Gesetzgeber auf diese Ergebnisse reagiert, ist derzeit noch unklar. Das gilt auch auf EU-Ebene. Eigentlich sollte ab kommendem Jahr die dritte Stufe des Glühbirnenverbots in Kraft treten, sodass auch Glühbirnen mit 60 Watt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden sollten. Ob die dritte Phase der Reform nach diesen Testergebnissen trotzdem durchgesetzt wird, erscheint fraglich. Wegen der Gesundheitsgefahr fordern Verbraucherschützer ein Aussetzen des Glühbirnenverbots, bis die Industrie entsprechende sichere Produkte für den Handel produziert.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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