Veröffentlicht von:

Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in Serbien - Was erwartet Sie bei der Ausbürgerung?

  • 1 Minuten Lesezeit


Ein Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien kann über einen Rechtsanwalt bei der zuständigen Polizeibehörde auf dem Gebiet der Republik Serbien eingereicht werden. Mit der Einreichung des Antrags wird das Verfahren zur Ausbürgerung in Serbien angestoßt.

Ein serbischer Staatsbürger kann die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit beantragen, wenn er folgende Bedingungen erfüllt:

  1. er mindestes 18. Jahre alt ist;
  2. keine Hindernisse bezüglich der Militärpflicht bestehen;
  3. Steuern und anderen gesetzlichen Verpflichtungen in Serbien beglichen wurden;
  4. vermögensrechtliche Verpflichtungen aus der Ehe und der Eltern-Kind-Beziehung, welche in Serbien leben geregelt wurden;
  5. kein strafrechtliche Verfahren gegen die Person in Serbien  laufen und eine Freiheitsstrafe verbüßt haben;
  6. eine ausländische Staatsbürgerschaft oder einen Nachweis hat, dass die Person in eine ausländische Staatsbürgerschaft aufgenommen wird.

Bei der Einreichung eines Antrags auf Entlassung über die zuständige Polizeibehörde sind neben dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zahlreiche weitere Dokumente von den zuständigen Behörden beizufügen und eine Gebühr ist zu entrichten.

Ein Vorteil der Beauftragung eines Rechtsanwalts in Serbien besteht darin, dass dieser die Angelegenheit in Serbien vor Ort für Sie erledigen kann, so dass Ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist. Der Rechtsanwalt stellt den Antrag und führt das Verfahren bis zum Abschluss durch.


Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder www.vrlegal.rs




Foto(s): Luka Vodinelić


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Anwalt Luka Vodinelic

Beiträge zum Thema