Erbvertrag versus Testament: So sichern Sie Ihr Vermächtnis am besten!

  • 6 Minuten Lesezeit

Ob familiäre Veränderungen, ein Immobilienkauf oder der Wunsch nach Klarheit – es gibt viele Gründe, sich mit der Nachlassplanung zu befassen. 

Eine zentrale Entscheidung dabei: Testament oder Erbvertrag? 

Beide Optionen haben unterschiedliche rechtliche Wirkungen und sind nicht für jeden gleichermaßen geeignet.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen verständlichen Überblick über beide Gestaltungsformen. So finden Sie heraus, welche Lösung zu Ihrer Lebenssituation passt.

Für individuelle Beratung stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner gern zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine passgenaue Strategie für Ihre Vermögensnachfolge.

Testament oder Erbvertrag: Was steckt dahinter?

Bevor Sie entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen weitergeben möchten, sollten Sie die grundlegenden Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag kennen.

Der Erbvertrag: Verbindlich und gemeinsam geschlossen

Ein Erbvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person – häufig einem künftigen Erben.

Er muss notariell beurkundet werden und ist nach § 2274 ff. BGB geregelt.
Einmal geschlossen, kann der Vertrag nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden.

Das schafft Verlässlichkeit, schränkt aber auch die Flexibilität ein.

Das Testament: Persönlich und jederzeit widerrufbar

Ein Testament ist die einseitige Willenserklärung einer Person, in der sie bestimmt, wer nach dem Tod erben soll.

Es kann entweder handschriftlich verfasst oder notariell erstellt werden.

Der große Vorteil: Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit möglich, solange der Erblasser testierfähig ist.


Gegenüberstellung der wichtigsten Merkmale

MerkmalTestamentErbvertrag
FormHandschriftlich oder notariellNotarielle Beurkundung zwingend
BeteiligteAllein durch den ErblasserErblasser und mind. eine weitere Person
BindungswirkungJederzeit widerrufbarÄnderungen nur gemeinsam möglich
FlexibilitätHoch – jederzeit anpassbarGering – langfristig verbindlich

Das Testament: flexibel und individuell gestaltbar

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, selbst zu bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. 

Es schafft Klarheit für Ihre Angehörigen und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden – vorausgesetzt, es ist klar formuliert und rechtlich wirksam.

Arten von Testamenten

Es gibt verschiedene Formen, je nach Bedarf und persönlicher Situation:

  • Eigenhändiges Testament
    Sie schreiben das Testament komplett eigenhändig und unterschreiben es. Diese Form ist einfach umzusetzen, aber fehleranfällig – etwa bei Unklarheiten oder Formverstößen.

  • Notarielles Testament
    Es wird in Anwesenheit eines Notars erklärt und beurkundet. Diese Variante bietet hohe Rechtssicherheit – besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen.

  • Gemeinschaftliches Testament
    Vor allem Ehepartner nutzen diese Form, um ihren letzten Willen gemeinsam festzulegen. Die bekannteste Variante ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

Damit Ihr Testament rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Testierfähigkeit: Sie müssen volljährig und geistig in der Lage sein, die Folgen Ihrer Entscheidungen zu verstehen.

  • Formvorgaben: Eigenhändige Testamente müssen vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.

  • Klarheit: Ihre Aussagen sollten eindeutig und widerspruchsfrei formuliert sein, um spätere Auslegungsprobleme zu vermeiden.

Vorteile und Risiken im Überblick

VorteilNachteil
Hohe Flexibilität – jederzeit widerrufbarRisiko von Anfechtungen durch Angehörige
Keine Mitwirkung Dritter erforderlichGefahr von Formfehlern oder unklaren Formulierungen
Wahrung der Privatsphäre bis zum TodMögliche Unsicherheit bei komplexen Nachlassfragen

Ein Testament ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, erfordert jedoch sorgfältige Planung. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Der Erbvertrag: Verbindlich und vorausschauend planen

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren weiteren Personen – meist den künftigen Erben. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag nicht einseitig widerrufbar, sondern rechtlich bindend. 

Er eignet sich vor allem dann, wenn langfristige Sicherheit und klare Absprachen im Vordergrund stehen.

Typen von Erbverträgen

Je nach individueller Situation kann der Erbvertrag unterschiedlich ausgestaltet sein:

  • Standard-Erbvertrag
    Der Erblasser und der künftige Erbe treffen eine verbindliche Regelung über die Vermögensnachfolge. Das schafft Verlässlichkeit für beide Seiten.

  • Erbvertrag mit Vorbehalt
    Hier behält sich der Erblasser bestimmte Rechte vor – etwa, Änderungen unter bestimmten Bedingungen vorzunehmen. Diese Variante bietet etwas mehr Flexibilität.

  • Leistungsbezogener Erbvertrag
    Häufig bei Pflege- oder Unterstützungsleistungen: Der Erbe verpflichtet sich zu einer bestimmten Leistung, z. B. Betreuung im Alter, und erhält im Gegenzug eine erbrechtliche Begünstigung.

Verbindlichkeit und Änderbarkeit

Einmal geschlossen, ist ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Beteiligten änderbar oder widerrufbar.

Diese Bindung sorgt für rechtliche Klarheit, kann aber auch zu Einschränkungen führen – etwa wenn sich die Lebensumstände später deutlich verändern.

Vorteile und Nachteile im Überblick

VorteilNachteil
Hohe PlanungssicherheitEingeschränkte Änderungsmöglichkeiten
Verbindliche Absprachen mit ErbenKeine einseitige Aufhebung oder Anpassung durch den Erblasser
Schutz vor StreitigkeitenMehr Aufwand durch notarielle Beurkundung und Einbindung Dritter

Der Erbvertrag eignet sich besonders für Menschen, die bereits genau wissen, wie ihr Nachlass geregelt werden soll – etwa in Familienunternehmen, bei Pflegeabsprachen oder klaren Nachfolgewünschen. 

Die Entscheidung dafür sollte gut überlegt und juristisch begleitet sein.

Wie treffen Sie die richtige Wahl?

Ob Testament oder Erbvertrag – welche Regelung zu Ihnen passt, hängt stark von Ihren persönlichen Lebensumständen und Zielen ab. 

Beide Instrumente haben ihren Platz in der Nachlassplanung, unterscheiden sich aber grundlegend in Wirkung und Flexibilität.

Wann eignet sich ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  • langfristige Sicherheit und Verbindlichkeit gewünscht sind,

  • gegenseitige Verpflichtungen zwischen Erblasser und Erben bestehen (z. B. Pflege, Unternehmensnachfolge),

  • bereits konkrete und stabile Vermögensverhältnisse vorliegen.

Wann ist ein Testament besser geeignet?

Ein Testament passt gut, wenn:

  • Flexibilität wichtig ist – etwa bei sich noch verändernden Lebens- oder Vermögensverhältnissen,

  • Sie Ihre Nachlassregelung allein und unkompliziert gestalten möchten,

  • keine vertraglichen Bindungen mit Erben gewünscht sind.

Zwei typische Entscheidungssituationen

  • Junge Unternehmerin, alleinstehend, wachsendes Vermögen
    → Ein Testament bietet ihr die nötige Anpassungsfähigkeit, um auf Veränderungen wie Heirat, Kinder oder neue Geschäftsbeteiligungen reagieren zu können.

  • Ehepaar mit gemeinsamen Kindern, Hausbesitz, stabile Lebensverhältnisse
    → Ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament schafft klare, verlässliche Regeln – etwa zur gegenseitigen Erbeinsetzung und Absicherung der Familie.

Ihr Weg zur passenden Nachlassregelung

Wenn Sie maximale Gestaltungsfreiheit wünschen, ist das Testament das geeignete Mittel. Wenn Sie dagegen verbindliche Absprachen treffen und Streitigkeiten vermeiden möchten, kann ein Erbvertrag die bessere Wahl sein. 

In vielen Fällen lohnt es sich auch, beide Instrumente zu kombinieren – etwa durch ein Testament mit Vorbehaltsklauseln oder ergänzende Vereinbarungen.

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Was ist günstiger – Testament oder Erbvertrag?
Ein eigenhändiges Testament verursacht keine Kosten (außer evtl. Hinterlegung), während ein Erbvertrag notariell beurkundet werden muss und damit Notarkosten verursacht. Allerdings kann ein Erbvertrag später teure Streitigkeiten vermeiden.

Kann ich ein Testament und einen Erbvertrag gleichzeitig haben?
Ja. Es ist möglich, ein Testament zusätzlich zu einem Erbvertrag zu errichten – zum Beispiel, um Vermögenswerte zu regeln, die nicht im Vertrag enthalten sind. Wichtig ist, dass sich die Inhalte nicht widersprechen.

Was passiert, wenn ich nach einem Erbvertrag ein Testament errichte?
Ein späteres Testament kann den Erbvertrag nicht automatisch aufheben, da dieser rechtlich bindend ist. Ein widersprüchliches Testament kann sogar unwirksam sein. Deshalb sollte jede Änderung rechtlich geprüft werden.

Kann ich einen Erbvertrag widerrufen?
Nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien. Eine einseitige Änderung oder Aufhebung ist in der Regel nicht möglich.

Ist ein notarielles Testament besser als ein handschriftliches?
Das notarielle Testament bietet höhere Rechtssicherheit und ist oft klarer formuliert. Vor allem bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen ist es empfehlenswert.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament nach dem Tod gefunden wird?
Sie können Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Notarielle Testamente werden automatisch im zentralen Testamentsregister registriert.

Lassen Sie sich individuell beraten, um Ihre Nachlassregelung rechtssicher und passgenau zu gestalten.

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Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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