Erleichterung bei geringen Streitwerten in grenzüberschreitenden Verfahren

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Bei geringen Streitwerten will der Weg vor Gericht doppelt gut überlegt sein. Einem hohen Risiko mit hohem Aufwand steht ein geringer Ertrag gegenüber. Das gilt erst recht, wenn der Streit nicht vor dem eigenen Gericht geführt werden kann, sondern im Ausland prozessiert werden muss.

Die Europäische Kommission plant deshalb, grenzüberschreitende Verfahren mit geringem Streitwert zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die Gerichtsgebühren begrenzt und die Formulare reduziert werden.

Das vereinfachte Verfahren besteht bereits seit dem Jahr 2007. Es findet in der Praxis wenig Resonanz. Die jetzt bestehende Streitwertgrenze von 2.000 Euro soll auf künftig 10.000 Euro angehoben werden. Damit soll das Verfahren auf rund 50 % der Unternehmerforderungen anwendbar sein. Derzeit liegt die Quote bei lediglich 20 %. Bei Rechtsstreitigkeiten unter Verbrauchern soll ein Anteil von 20 % über dem Schwellenwert von 2.000 Euro liegen. Auch sie sollen, so Kommissarin Viviane Reding, von den neuen Regelungen profitieren.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


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