Ermittlungsverfahren wegen Betruges bei Corona- Testcentren- mögliche Strafen und Hilfe vom Fachanwalt!

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In der gesamten Bundesrepublik gibt es mittlerweile mehr als 15.000 Corona- Testcentren und deren Zahl dürfte das gesamte nächste Jahr stabil bleiben.

Die schnelle und unbürokratische Zulassung im Herbst 2020 hat aber vereinzelt dazu geführt, dass auch  Betrüger die vermeintliche Chance zum schnellen Geldverdienen nutzten.

Deswegen wurden die Kontrollen verschärft und es geraten plötzlich Betreiber in das Visier der Ermittlungsbehörden, welche nie damit gerechnet haben.

Das Schlagwort des "Coronatestbetruges" ist dabei irreführend. Tatvorwurf ist strafrechtlich ein Abrechnungsbetrug gem. § 263 StGB zu Lasten der Krankenkassen.

Nimmt die Staatsanwaltschaft an, ein Betreiber habe wissentlich oder willentlich die Krankenkasse getäuscht und zwar dadurch, dass er vorsätzlich  gar nicht erbrachte Tests  abrechnet, um hierdurch eine ungerechtfertigte Zahlung zu erhalten, wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet.  

Die Betroffenen erfahren davon meist erst im Rahmen einer Betriebs- und Wohnungsdurchsuchung. So plötzlich, einschneidend und teilweise entwürdigend diese Massnahmen sind, heißt es doch einen kühlen Kopf zu bewahren. Gegenüber den Beamten sollte keine Äußerung zu dem vorgeworfenen Sachverhalt getätigt werden, keiner Massnahme sollte zugestimmt werden und vor allem sollte schnellstmöglich ein erfahrener Verteidiger beauftragt werden. Auf Grund der persönlichen und beruflichen Anspannung und wegen der Risiken möglicher Fehler ist dringend davon abzuraten, sich selbst zu verteidigen.

Denn die Folgen können gravierend sein. Meist wird ein schwerer Betrug mit einer möglichen Höchststrafe von 10 Jahren vorgeworfen. Gleichfalls drohen sofortige Vermögenseinziehungen und Kontopfändungen, die das weitere wirtschaftliche Überleben gefährden.

Jedoch gibt es genügend Angriffspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Die vermeintliche Schadensermittlung basiert meist auf Schätzungen oder die Beweisgewinnung erfolgte nicht nach den Grundsätzen der StPO. Vorschnelle Rückschlüsse der ermittelnden Beamten werden als Tatsachen gewertet und die Auswertung der Buchhaltung wird sehr oft ohne die nötigen Fachkenntnisse vorgenommen.

Daher kann schon sehr oft im Ermittlungsstadium die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese sitzt in Berlin, Kiel und Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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