Erneut: Abmahnung der Chroma Messer GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Schleinkofer: Herkunftsangabe

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Der Abmahner

Und schon wieder: Die Chroma Messer GmbH & Co. KG, die einen Online-Shop für Kochmesser betreibt, mahnt aktuell durch Rechtsanwalt Schleinkofer ab.

Der Vorwurf

Der Vorwurf einer Abmahnung beläuft sich auf den Online-Vertrieb von Messern, die fälschlicherweise mit der Herkunftsbezeichnung „Solingen“ versehen wurden, wodurch beim Verbraucher eine Qualitäts- und Preisvorstellung hervorgerufen wird, die für die Kaufentscheidung maßgeblich ist. Damit werde gegen §§ 126, 127 MarkenG sowie gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Die rechtswidrige Nutzung einer geografischen Herkunftsbezeichnung wurde in einer anderen Abmahnung bemängelt, dort wurde der Landesbezug der Herkunftsangabe thematisiert. Den Abmahnungen gemein ist jedenfalls die beschriebene Wirkung der Angabe beim Kunden, die ihn zum Kauf motivierten.

Die Forderung

Der Abmahner fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft über Verkaufszahlen und Hersteller der Waren. Außerdem wird Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € (Streitwert 30.000 €) und Kosten der Testkäufe gefordert.

Unsere Einschätzung

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da es dann zu gerichtlichen Schritten gegen Sie kommen kann. In der Vergangenheit gab es bereits zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen zu der Herkunftsbezeichnung „Solingen“. Es besteht begründeter Verdacht, dass eine Schadenersatzforderung vorbereitet wird. Zur Erteilung der geforderten Auskünfte sollte daher dringend anwaltlicher Rat hinzugezogen werden.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherigen anwaltlichen Rat unterschrieben, sondern von uns modifiziert werden. Aufgrund der Komplexität des Markenrechts sollten Forderungen und Vorwürfen in diesem Bereich einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Sprechen Sie gern uns an.

Gern helfen wir Ihnen in Ihrem individuellen Fall weiter – eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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