Erneut Narkolepsie als Impfschaden im Jahr 2019 anerkannt

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Außergerichtlich wurde im Mai 2019 durch Abhilfebescheid die Narkolepsie nach der Pandemrix-Impfung anerkannt.

 

Unsere Mandantin wurde im November 2009 gegen die pandemische Influenza H1N1 geimpft. Bereits im Dezember 2009/Januar 2010 traten erste Symptome der Erkrankung auf. Narkolepsie ist eine schleichende Erkrankung mit stark erhöhter Tagesschläfrigkeit und gestörtem Schlaf-Wach-Rhythmus. In der Folgezeit setzten später auch noch Kataplexien ein. Nach Prof. Dr. Y. besteht bereits mit hoher Wahrscheinlich Ursächlichkeit, wenn die Narkolepsie bis zu 242 Tagen nach der Pandemrix-Impfung einsetzt. Vorliegend liegt der Beginn der Erkrankung innerhalb dieses Zeitfensters.

 

Es ist nicht erforderlich, dass der Beginn der Erkrankung durch ärztliche Befundberichte belegt sein muss. Der Beginn der Erkrankung kann ebenfalls durch Zeugenbeweis erbracht werden. Es liegt im Ermessen des Gerichtes, wie dieses die Beweismittel würdigt.

 

Da die Erkrankung schleichend ist, wissen die Betroffenen zunächst überhaupt nicht, dass sie an einer sehr schweren Erkrankung leiden und suchen oft erst Ärzte auf, wenn es zum Vollbild der Erkrankung mit Kataplexien gekommen ist. Auch in der Ärzteschaft, wenn es sich nicht unbedingt um Fachärzte handelt, wird die Erkrankung nicht sofort erkannt. So erklärt es sich, dass die Diagnose oft erst Jahre nach Eintritt der Erkrankung gestellt wird.

 

Im vorliegenden Fall wurde die Diagnose auch erst im Jahr 2015 gestellt. Noch im gleichen Jahr wurde auch der Antrag auf Anerkennung Impfschaden eingereicht. Vier Jahre später wurde die Narkolepsieerkrankung als Impfschaden anerkannt. Der Grad der Schädigung wurde mit 50 festgestellt. Gegen den Grad der Schädigung haben wir erneut Rechtsmittel eingelegt. Über den Grad der Schädigung wurde noch nicht entschieden.

 

Haben Sie Fragen u.a. zu Impfschäden, können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Dornhoff wenden.


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