Erneute Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte | Benutzung der Marke „MIMO“

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Die Abmahner

Die in Hamburg ansässige FAST Fashion Brands GmbH vertreibt über Onlineshops, wie bspw. „Zalando“ oder „About You“ Bekleidungsstücke, Accessoires und Schuhe. Das Unternehmen hat zahlreiche Marken beim DPMA eingetragen und u. a. auch die hier streitgegenständliche Marke „MIMO“.

Die CBH Rechtsanwälte vertreten FAST Fashion Brands GmbH erneut. 

Der Vorwurf

Erneut beklagt FAST Fashion Brands GmbH eine Markenrechtsverletzung: In diesem Fall soll ein eBay-Händler die eingetragene Marke „MIMO“ ohne Einwilligung des Inhabers genutzt haben. Der eBay-Händler hat dabei mit „Mimo von Giovanni Beverly Hills“ geworben, was folglich einen Markenrechtsverstoß nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG darstellt.

Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um dieses rechtswidrige Verhalten für die Zukunft zu verhindern.

Unsere Einschätzung

Die FAST Fashion Brands GmbH hat bereits zahlreiche Markenrechtsverletzungen geltend gemacht, sodass eine solche Abmahnung stets ernst zu nehmen ist. In der Tat stellt die Verwendung einer Marke ohne vorherige Zustimmung des Inhabers einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.

Unser Rat

Sollten Sie ebenfalls von einer Abmahnung der Firma FAST Fashion Brands GmbH betroffen sein, sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor und kümmern uns gerne um weitere Schritte. Unterschreiben Sie keineswegs die Unterlassungserklärung ohne Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt, da die Modifizierung der Unterlassungserklärung zumeist nötig ist, um diese auf Ihren individuellen Fall anzupassen und Ihr Risiko der Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu verringern.

Gern stehen wir Ihnen auch telefonisch beratend zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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