Erneute Abmahnung der Samsung Electronics GmbH durch Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte

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Die Abmahner

Samsung Electronics GmbH gehört zu dem koreanischen Konzern Samsung Electronics Co. Ltd. und ist in den Bereichen Elektronik für den Verbraucher, Hardwarelösungen und IT und mobile Kommunikation aktiv. Die Marke steht dabei für Qualität und Design. Die Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte vertreten das Unternehmen in dieser Sache.

Der Vorwurf 

Samsung stellt Smartphones zu Demonstrationszwecken her, die jedoch nur eine eingeschränkte Funktionalität aufweisen. Diese sog. LDU sind nicht für den Verkauf geeignet, was Samsung explizit untersagt. Dennoch wurden diese LDU im Internet zum Verkauf angeboten. Samsung mahnt die Verkäufer ab, da die LDU nicht die eigentliche Qualität von Samsung widerspiegeln. Aus der unerlaubten Verkaufshandlung der Anbieter folgt ein Markenrechtsverstoß, da die Marke „Samsung“ ohne Zustimmung genutzt und in den Verkehr gebracht wurde. 

Die Forderung

Samsung fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Schadensersatzleistung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung und Abmahnkostenerstattung i.H.v. 250000 €. Es liegen bereits mehrere Abmahnungen der Samsung Electronics GmbH vor. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf 3509,19 €.

Unsere Einschätzung

Die Marke „Samsung“ ist ordnungsgemäß in das Markenregister eingetragen und genießt somit Schutz, d. h. die Marke darf nicht ohne Zustimmung des Inhabers genutzt werden (§ 14 Abs. 2 MarkenG). Samsung verbietet ausdrücklich den Verkauf dieser Demo-Handys, sodass eine Verletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vorliegt. Samsung ist es somit nach § 14 Abs. 5 MarkenG erlaubt, die Unterlassung sowie eine Schadensersatzleistung zu fordern. 

Unser Rat

In welcher Form Marken genutzt werden dürfen, unterliegt strengen Regeln. Um an dieser Stelle nicht gesetzeswidrig zu handeln, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Sollten Sie bereits eine Unterlassungserklärung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, unterschreiben Sie diese nicht ungeprüft und voreilig, sondern konsultieren Sie uns gern im Rahmen unserer kostenlosen, unverbindlichen Ersteinschätzung – eine Analyse und mögliche Modifizierung nehmen wir ebenfalls gerne vor. 

Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, damit wir Ihr Problem ausführlich analysieren, besprechen und lösen können. Jedenfalls sollten Sie die gesetzte Frist keinesfalls verstreichen lassen.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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