Erneute Klage der Wild Bunch Germany GmbH durch SKW Schwarz Rechtsanwälte am AG München
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Wieder einmal wurde uns eine Klage durch die Wild Bunch Germany GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte SKW Schwarz aus München, zur Bearbeitung vorgelegt. Hintergrund ist die gerichtliche Geltendmachung der offenen Zahlungsforderung, nachdem außergerichtlich nur eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben worden war.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Betroffene gerade Abmahnungen durch die Wild Bunch Germany GmbH als „Abzocke" von geringer Intensität einordnen. Das liegt daran, dass zwar wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird, jedenfalls vor dem 09.10.2013 aber die geforderten Summen aus der Abmahnung verhältnismäßig niedrig angesetzt waren. Üblicherweise wurde dazu aufgefordert, einen Betrag in Höhe von nur 320,- EUR zu begleichen. Damit sollten sämtliche Aufwendungsersatzansprüche, Schadenersatzansprüche und Anwaltskosten beglichen sein, die im Rahmen der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung angefallen seien.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass derart niedrige Beträge nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein können. Das ist ein Fehler. Es ist zwar richtig, dass nicht ein Betrag von 320,- EUR eingeklagt wird. In allen uns bekannten Klageverfahren mit Beteiligung von SKW Schwarz/ Wild Bunch Germany GmbH wird stattdessen bei Nichtausgleich der Forderung ein Betrag in Höhe von 1.005,40 EUR geltend gemacht, wobei es sich insoweit „nur" um die angefallenen Anwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000,- EUR handeln soll. Schadenersatz wird in derartigen Verfahren - so jedenfalls in den hier vorgelegten Klagen - bislang nicht gefordert.
Natürlich soll das nun kein Hinweis sein, dass es besser wäre, gleich den Betrag in Höhe von 320,- EUR zu begleichen. Es zeigt sich allerdings, dass die Angaben aus Abmahnschreiben mit Vorsicht zu genießen sind.
Wenn eine Klage tatsächlich zugestellt wird, so ist unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Ansprüche immer eine Reaktion erforderlich. Da diese aber jeweils vom Einzelfall abhängig ist, sollte spätestens mit Erhalt einer Klage ein fachkundiger Anwalt, der Erfahrung mit der Bearbeitung von Abmahnungen hat, beauftragt werden.
Kontakt:
Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
85354 Freising
Tel. 08161 48690
Fax. 08161 92342
Internet: http//internetrecht-freising.de
E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de
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