Eröffnung der Hauptverhandlung - Strategien und richtige anwaltliche Vertretung - Strafrecht

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Sie haben eine Anklageschrift erhalten und sollen jetzt in einer Frist Beweismittel oder einen Verteidiger Ihrer Wahl benennen? Falls Sie bislang sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens um einen Rechtsbeistand nicht bemüht haben, dann ist nunmehr eine wichtige Schnittstelle, sich eines solchen zu bedienen.

Wenn wir eine Anklage erhalten, dann prüfen wir diese genau auf ihre materiellen und formellen Voraussetzungen; demnach nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf. Wir verteidigen täglich Verfahren im Bundesgebiet und Sie können uns Ihre Anklage unter info@rechtsanwalt-louis.de übersenden und wir werden diese auf den Inhalt und eine mögliche Mandatsübernahme hin prüfen.

Sollte Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Pflichtverteidiger (Verteidiger Ihres Vertrauens) zu benennen, dann sollten Sie hiervon Gebrauch machen. Ansonsten wird Ihnen ein Anwalt aus der Liste der lokalen Verteidiger an die Seite gestellt. Das kann durchaus auch ein Fehlgriff des Gerichts sein.

Anhand eines Beispiels wollen wir Ihnen darstellen, wie wir beispielsweise im Rahmen eines Zwischenverfahrens agieren.

Innerhalb der Frist von § 201 I StPO beantragen wir, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird. Dies ist in Hinblick auf die Tatsache, dass möglicherweise kein hinreichender Tatverdacht oder der Umstand, dass formelle Bedenken gegen die Anklageschrift bestehen, mehr als gerechtfertigt. In einigen Verfahren führt dies dazu, dass das Gericht die Eröffnung ablehnt. Das Verfahren wird damit torpediert.

Zudem prüfen wir, ob Beweismittel benannt werden müssen, die für Sie günstig sind. Immerhin geht es darum, dass das Gericht in diesem Stadium - von Amts wegen - prüfen muss, was entlastend für Sie in den Prozess einfließen muss. Demnach nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir werden sodann mit Ihnen die Unterlagen genau prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten:

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201-310-4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E-Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant & Vollmacht (siehe Kanzleiseite/Download) per Fax/E-Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen dann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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