Erst Rosen - dann Rosenkrieg - dann ?
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1. Der Anfang und das Ende
„Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur", Johann Wolfgang Goethe.
In Deutschland wird aber nach dem Statistischem Bundesamt inzwischen fast jede zweite Ehe geschieden (Quelle: www.zdf.de 37 Grad). Oft enden Ehestreitigkeiten in einem Rosenkrieg, menschlichen, rechtlichen und finanziellen Chaos und Bankrott (ital. banco rotta zerbrochener Tisch, Ruin).
2. Ein ganz normaler Fall
M und F heirateten - es werden zwei Kinder geboren. F ist Hausfrau und Mutter. M ist geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und verdient gut.10 Jahre später kommt der Schock. Die Frau stellte fest, dass ihr Mann eine Verhältnis hat . Es folgte die Trennung. M zieht aus dem gemeinsamen Haus aus. F sucht sich einen Job. Die Frau macht Trennungsunterhalt geltend und vollstreckt in Konten des M. Die Bank B kündigt daraufhin die Darlehn wegen Vermögensverschlechterung und stellt alle Darlehn fällig. Die freihändige Verwertung des Hauses scheitert. Die Versteigerung wird eingeleitet. F muss aus dem großen Haus in eine kleine Wohnung ziehen. Die GmbH kommt durch die privaten Streitigkeiten auch in die Krise. Der Geschäftsführer M kann sich nicht mehr in erforderlichem Maß um die Geschäfte kümmern. Schließlich wird durch das Finanzamt ein Insolvenzantrag gestellt und das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Der Insolvenzverwalter nimmt M und F für anfechtbare Zahlungen in Anspruch. M muss auch privat das Insolvenzverfahren einleiten. F pfändet wegen des Kindesunterhalts in den unpfändbaren Teil des Einkommens. M wird arbeitslos. F selbst gibt die eidesstattliche Versicherung ab und beantragt Hilfe für den Lebensunterhalt. Beide sind am Ende- ganz unten.
3. Die Unterhaltsreform: Wurde alles friedlicher?
Das Unterhaltsrecht brachte erhebliche Veränderungen. Das alte Unterhaltsrecht erschwerte vielfach nach dem Scheitern einer Ehe den Start in eine neue Lebensgemeinschaft. Dies wollte der Gesetzgeber verbessern. Wenn Ehen nicht lange gedauert haben oder unterhaltsberechtigte Ex-Partner wieder in einer "Ehe ohne Trauschein" leben, wurden Unterhaltsforderungen als ungerecht empfunden. Dies wurde verändert- ist das geglückt?
4. Was ist zu tun?
a)Vorsorge
Um Streit zu vermeiden, kann schon in guten Tagen ein Ehevertrag abgeschlossen werden, in dem die Rollenverteilung, Ausgestaltung der Ehe und Regelungen für das Scheitern getroffen werden. Für alle Selbständige und Unternehmer sind Regelungen sinnvoll, die den Geschäftbetrieb vor Beeinträchtigungen durch den Ehepartner schützen.
b) Wem hilft ein Rosenkrieg?
Die Antwort ist eindeutig: Niemanden.
Hauptaugenmerk der beteiligten Berater sollte daher die Erhaltung und geordnete Auseinandersetzung der Vermögenswerte sein und das Vermeiden der Zerschlagung. Oft wird dem anderen Partner Schaden zugefügt, ohne zu erkennen, dass man sich oder den gemeinsamen Kindern schadet. Dies müssen umsichtige und erfahrene Berater vermeiden.
c) Wer kann helfen?
Wir empfehlen Streitigkeiten zwischen Eheleuten mit einer drohenden Vermögenszerschlagung nicht nur durch reine Familienrechtler betreuen zu lassen. Die Ehe ist eine Art Gesellschaft, die einer professionellen Abwicklung bedarf. Der Familienrechtler muss daher Hand in Hand mit einem Spezialisten für Gesellschaftsrecht und Abwicklung zusammenarbeiten. Eine Mediationsausbildung oder Ausbildung in Verhandlungstechnik sind von großem Nutzen.
Ferner müssen immer auch die steuerlichen Belange einer Vermögensauseinandersetzung ins Kalkül einbezogen werden.
Gerne können Sie uns kontaktieren und unsere Konditionen erfragen.
Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Mediator
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