EtherTrader – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Firma EtherTrader werden über die Handelsplattform EtherTrader unter der Domain ethertrader.cc der Handel mit Kryptowährungen, der Forex-Handel sowie der Handel mit Differenzkontrakten angeboten.

Die Firma wirbt damit, dass es sich um den besten Kryptotrader handeln würde.

Wir können Anlegern nur empfehlen, über die vorgenannte Handelsplattform kein Kapital anzulegen.

Gegen eine Kapitalanlage über die Firma EtherTrader sprechen eine Vielzahl von Punkten.

Zunächst einmal ist im Rahmen des Internetauftritts kein rechtsverbindliches Impressum vorhanden, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma EtherTrader sind.

Es heißt dort lediglich, dass die Handelsplattform von einer Firma ETHER LIMITED, die unter der Adresse: 20-22 Wenlock Road, London, England, registriert sei, betrieben würde. Darüber hinaus ist davon die Rede, dass die Firma EtherTrader INT von einer Firma WaveSolutions LTD betrieben würde, die wiederum auf den Marshallinseln registriert sei.

Wer nun die Betreibergesellschaft der Firma EtherTrader sein soll, erschließt sich einem Anleger nicht.

Im Übrigen agiert die Firma WaveSolutions LTD in der Vergangenheit des Öfteren bei anderen Handelsplattformen, die betrügerisch agierten, als Betreibergesellschaft.  

Darüber hinaus verfügen die Firma EtherTrader und die entsprechende Betreibergesellschaft über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform EtherTrader in Deutschland für deutsche Anleger die vorgenannten Handelsgeschäfte abzuwickeln.

Das Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Letztlich betreiben die Firma EtherTrader und deren Verantwortliche einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG), da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. Forex-Handelsgeschäfte) anbieten.

Für das Betreiben eines Eigenhandels ist eine Erlaubnis nach § 32 I KWG seitens der BaFin erforderlich, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischerweise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Eine entsprechende Genehmigung liegt nicht vor.

Gegen eine Anlage über die Handelsplattform EtherTrader spricht auch, dass mittlerweile die italienische Finanzmarktaufsicht (CONSOB) am 01.03.2024 eine Warnmitteilung hinsichtlich der Firma EtherTrader veröffentlichte.

Anlegern kann deshalb nur geraten werden, keine Kapitalanlage über die vorgenannte Plattform zu tätigen.

Falls Anleger ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten oder Verluste bei den für sie durchgeführten Geschäfte erlitten haben sollen, dann sollten sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Unseres Erachtens lassen sich im vorliegenden Fall Schadensersatzansprüche zugunsten der geschädigten Kapitalanleger darstellen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform EtherTrader investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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