EU-Designreform 2025: Was Unternehmen jetzt beim Schutz von Produkt- und digitalen Designs beachten müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit dem 1. Mai 2025 ist die erste Stufe der EU-Designreform in Kraft – und viele Unternehmen wissen noch nicht, was das konkret für ihren Designschutz bedeutet. 

Ob Produktgestaltung, App-Interface oder Verpackung – wer Innovationen kreativ vermarktet, muss jetzt handeln. 

Die Reform betrifft nicht nur neue Anmeldeformate und höhere Gebühren, sondern auch den Schutz digitaler Designs. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich geändert hat, welche Risiken bestehen – und wie Sie Ihre Schutzstrategie zukunftssicher machen.

Was ist neu? – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die EU-Designreform modernisiert das Designrecht grundlegend. Ziel ist es, das Schutzsystem an digitale Entwicklungen anzupassen und den Zugang für Unternehmen zu erleichtern. Seit dem 1. Mai 2025 gelten folgende zentrale Neuerungen:

  • Neue Begrifflichkeit: Aus dem „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird das „Unionsgeschmacksmuster“ – rein sprachlich, aber relevant für juristische Klarheit und künftige Rechtsprechung.

  • Digitale Designs erstmals umfassend geschützt: Ab sofort können auch animierte Designs, Benutzeroberflächen (GUI), Icons und virtuelle Produkte explizit geschützt werden – ein entscheidender Schritt für Unternehmen in den Bereichen Software, App-Entwicklung, Games oder Webdesign.

  • Vereinfachte Anmeldeverfahren: Die Sammelanmeldung wird attraktiver – mehrere Designs können gebündelt eingereicht werden, was Zeit und Kosten spart.

  • Neue Darstellungsformate: Unternehmen können ihre Designs jetzt auch per Video oder 3D-Ansicht einreichen – wichtig für komplexe Produkte oder digitale Anwendungen.

  • Geänderte Schutzdauer und Gebühren: Die Gebührenstruktur wurde überarbeitet, insbesondere die Verlängerungsgebühren deutlich erhöht. Wer langfristig Designrechte sichern will, sollte frühzeitig kalkulieren.

Was bedeutet das für Unternehmen konkret?

Die Reform bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch Handlungsdruck. Denn wer seine Designs bislang klassisch schützen ließ, muss prüfen, ob dieser Schutz künftig noch ausreicht – insbesondere bei digitalen Produkten.

Konkret bedeutet das:

  1. Bestehende Designportfolios müssen überprüft werden: Viele bislang eingetragene Designs erfassen digitale oder animierte Elemente nicht ausreichend. Es drohen Schutzlücken – gerade dort, wo Wettbewerber schnell nachziehen.

  2. Digitale Geschäftsmodelle profitieren – wenn sie handeln: Startups, Agenturen und Softwareunternehmen können erstmals gezielt Interfaces, Icons und Interaktionen schützen lassen. Voraussetzung: Die Darstellung entspricht den neuen formalen Anforderungen.

  3. Wer zu lange wartet, riskiert Nachahmungsschutz zu verlieren: Gerade im digitalen Raum ist die Markteinführung neuer Produkte oft die „offizielle Veröffentlichung“. Wird ein Design nicht rechtzeitig angemeldet, geht der Schutz unwiderruflich verloren.

  4. Kosten und Strategie gehören neu gedacht: Die Einführung höherer Verlängerungsgebühren zwingt Unternehmen dazu, ihre Designrechte zu priorisieren. Schutzrechte „auf Vorrat“ zu halten, wird teurer – dafür steigt der Wert gezielt gepflegter Portfolios.

Empfehlungen aus der Praxis – jetzt handeln

Wer Designs professionell nutzt oder vertreibt, sollte die Reform nicht abwarten, sondern aktiv gestalten. 

Die folgenden Schritte helfen dabei, rechtzeitig und strategisch zu reagieren:

1. Designbestand prüfen: Welche Produkte oder digitalen Elemente sind bereits geschützt? Welche davon fallen künftig unter die erweiterten Schutzmöglichkeiten?

2. Prioritäten setzen: Nicht jedes Design ist gleich schützenswert. Fokussieren Sie sich auf umsatzrelevante oder innovationsgetriebene Elemente – z. B. Verpackungen, UI/UX-Designs oder visuelle Markenbestandteile.

3. Neue Designs frühzeitig sichern: Nutzen Sie die Chance, digitale Assets wie animierte Buttons, Benutzeroberflächen oder VR-Elemente jetzt erstmals anzumelden. Frühzeitige Anmeldung sichert Vorrang – und schafft Abwehrmöglichkeiten gegen Nachahmer.

4. Formate überarbeiten: Achten Sie bei Neuanmeldungen auf die neuen Darstellungsregeln. Auch Videodateien oder 3D-Modelle sind zulässig – wenn sie formal korrekt eingereicht werden.

5. Professionelle Beratung einholen: Die Übergangsphase ist ideal, um mit einem Anwalt Ihre Designstrategie auf EU-Ebene zu optimieren – und dabei teure Fehler oder unnötige Gebühren zu vermeiden.

Designschutz 2025: Wer jetzt klug handelt, schützt mehr als nur Formen

Die EU-Designreform ist mehr als ein juristisches Update – sie ist ein Weckruf für Unternehmen, ihre Innovationskraft systematisch zu schützen. 

Wer die neuen Möglichkeiten nutzt, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch echte Wettbewerbsvorteile. 

Ob physisches Produkt oder digitales Nutzererlebnis: Design ist heute Teil der Markenidentität – und verdient den passenden Schutz.

Nutzen Sie die Übergangsphase, um Ihre Schutzstrategie zu überdenken, gezielt neue Anmeldungen vorzubereiten und Ihre bestehenden Portfolios auf Lücken zu prüfen. Denn Designschutz war noch nie so flexibel – aber auch nie so anspruchsvoll.

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Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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